Vermischtes
Prozess gegen Psychiater gegen Geldauflage eingestellt
Montag, 15. August 2016
Hannover – Der Prozess gegen einen Psychiater, der bewusst wahrheitswidrige Gutachten ausgestellt haben soll, ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Darauf verständigten sich die Prozessbeteiligten heute im Amtsgericht Hannover.
Der 67 Jahre alte Mediziner muss insgesamt 5.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Verfahren gegen seinen mutmaßlichen Komplizen, einen 61-jährigen Unternehmensberater, wurde ohne Auflagen eingestellt. Beide Angeklagten waren aus Krankheitsgründen nicht zur Verhandlung erschienen. Ihre Verteidiger legten Atteste vor. Der Psychiater sei reiseunfähig, erklärte sein Arzt auf Mallorca.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 67-Jährigen vorgeworfen, für drei Frauen bewusst wahrheitswidrige Gutachten ausgestellt zu haben. Unter anderem soll er 2010 einer verurteilten Straftäterin eine schwere Depression bescheinigt haben, um ihr Gnadengesuch zu unterstützen, ohne sie jemals selbst behandelt zu haben. Tatsächlich soll dies der 61-Jährige übernommen haben, der keine medizinische Ausbildung hat. © dpa/aerzteblatt.de

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