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Politik

Pflegebeauftragter lehnt CSU-Pläne zur Entlastung von Kindern bei Elternpflege ab

Mittwoch, 17. August 2016

Karl-Josef Laumann, Pflegebeauftragter der Bundesregierung /dpa

Berlin – Die Bundesregierung hat Pläne der CSU zur finanziellen Entlastung von Kindern bei der Pflege ihrer Eltern zurückgewiesen. „Es kann nicht sein, dass Bürger, die ver­gleichsweise gut verdienen, zu Lasten der Allgemeinheit und damit auch der Gering- und Durchschnittsverdiener entlastet werden“, sagte der Pflegebeauftragte der Bundes­re­gie­rung, Karl-Josef Laumann (CDU), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Die Pläne der bayerischen Staatsregierung sehen vor, dass Kinder mit einem Jahres­ein­kommen von weniger als 100.000 Euro von der Unterhaltspflicht für ihre pflegebe­dürfti­gen Eltern freigestellt werden.

Laumann wies darauf hin, dies betreffe Einkommen von bis zu 8.333 Euro im Monat – das durchschnittliche Haushaltseinkommen in Deutschland sei jedoch nicht einmal halb so hoch. Er betonte zudem, es gehöre „zu den Grundfesten unseres Zusammenlebens“, dass Familien füreinander einstehen. Erst wenn dies nicht möglich sei, springe der Staat ein.

Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu be­zahlen, wenn deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen. Die Anforderungen da­für sind aber schon jetzt relativ hoch. Die Einkommensverhältnisse der Kinder werden geprüft, zudem steht ihnen ein Mindestselbstbehalt zu. Eine pauschale Einkommens­gren­ze wie von Bayern gefordert gibt es aber noch nicht. © dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #675503
Widerstand
am Donnerstag, 18. August 2016, 11:00

Ein guter Witz

...Herr... Laumann betonte zudem, es gehöre „zu den Grundfesten unseres Zusammenlebens“, dass Familien füreinander einstehen...
In unserer Gesellschaft zählt nur noch das EGO. Dazu kommt, dass Politiker und ihres Helfer Institutionen wie Behörden und Justiz es vormachen. Real-Beispiel: Einem herzkranken wird ohne Grund (Fakt) die Leistung vom Jobcenter eingestellt (Der Gesundheitszustand ist dem JC bekannt). Der Mann erleidet innerhalb 3 Wochen sieben Herzattacken. Das Sozialgericht lehnt die Klage ab (es wurde ja schließlich nachgezahlt) und die Staatsanwaltschaft Hamburg sieht keinen Anhaltspunkt wegen Körperverletzung eine Strafverfolgung einzuleiten.
Das sind die Fakten in diesem Land, was für ein Geschwätz, wenn man sich dann hinstellt und Solidarität in den Familien predigt.
LNS
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