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Politik

SPD will individuelle Gesundheits­leistungen eindämmen

Mittwoch, 17. August 2016

/dpa

Berlin – Die Sozialdemokraten wollen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) regle­men­tieren und dafür einen „Marktwächter Gesundheit“ einführen. Das geht aus dem Ent­wurf der SPD-Pro­gramm­arbeitsgruppe Umwelt-, Klima- und Verbraucher­schutz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. „Die Flut kostenpflichtiger, medizinisch aber oft überflüssiger IGeL-Leistungen wollen wir eindämmen“, heißt es im Programm.

Ratgeber zum Thema IGeL

Was bei IGeL wichtig und zu beachten ist, haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer in einem Ratgeber für Ärzte und Patienten zusammengefasst.

Die SPD will demnach, dass in allen Praxen vereinheitlichte Informationen ausgehängt wer­den müssen, warum IGeL nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Darin sei zum Beispiel zu erwähnen, dass der „medizinische Sinn zweifelhaft“ sei. Darüber hinaus dürfe eine Zahlungspflicht des Patienten ohne einen schriftlichen Behandlungsvertrag und ver­bindliche schriftliche Informationen zu Nutzen und Risiken der jeweiligen IGeL über ein Produktinformationsblatt „gar nicht erst entstehen“. Um das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zu belasten, seien Behandlungen nach dem GKV-Katalog und IGeL „klar von­einan­der zu trennen“.

Die SPD bemängelt in dem Papier zu­dem, dass IGeL „keinerlei Über­wachung“ unter­lie­gen und diese allein in die Ver­ant­wortung des Ärztes gestellt seien. „Systematische Wettbewerbsverstöße oder andere Benachteiligungen von Verbrauchern sind nur über syste­ma­ti­sche Marktbeobachtungen und Eingriffsmöglichkeiten zu erkennen und zu vermeiden“, schreibt die Partei. Dafür solle künftig ein „Marktwächter Gesundheit“ etab­liert werden. Wie dieser konkret aussehen soll, verrät das Pro­gramm nicht.

Der Wirtschaftsrat der CDU hat sich unterdessen gegen die Pläne der SPD ge­stellt. „Patienten können sich auch heute schon umfassend informieren und beraten lassen“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, der FAZ. Neben dem Arzt des Vertrauens stünden dafür die Beratungsstellen der Krankenkassen und die Unab­hängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bereit. „Eine Bewertung der indi­viduellen Ange­bote durch einen ‚Marktwächter Gesundheit‘ läuft auf die Bevor­mundung und Ent­mün­digung der Patienten hinaus“, so Steiger. Zudem steige der Bürokratieauf­wand der Arzt-Praxen, die die Meldungen der IGeL vornehmen müssten, ohne ersicht­lichen Mehr­wert für die Patienten.

„Ob eine Selbstzahlerleistung medizinisch sinnvoll ist, muss individuell im Einzelfall ent­schieden werden. Wie soll ein Marktwächter dies beurteilen können?“, sagte Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Er betonte, die KBV glaube grundsätzlich, dass sowohl Ärzte als auch Patienten angemessen und sinnvoll mit IGeL umgehen könnten. Zur Anwendung verwies er auf die Broschüre „Selbst zahlen? – Ein IGeL-Ratgeber für Ärzte und Patien­ten“, die KBV und Bundesärztekammer aufgelegt haben. © may/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #582750
M. Malone
am Donnerstag, 18. August 2016, 10:15

Kirche im Dorf lassen!

Das ich einen Euro nur einmal ausgeben kann und nicht X-mal ist eine Binsenweisheit, die aber für alle gesellschaftlichén Bereiche gilt!!!(Auch wenn die Politik anderes zu verkaufen sucht!)
Ohne Frau Hinz in ihrer nicht korrekten Handlung verteidigen zu wollen haben weder Frau Göring-Eckhardt noch meines Wissens Frau Roth einen Studienabschluß noch eine abgeschlossene Ausbildung.(Beides ist halt mühsam und führt dann vielleicht zu mehr Bodenhaftung und Realitätsbezug)
Und die beiden SPD Finanzminister Steinbrück u. Eichel haben trotz Hochschulstudium und nachewiesener Warnungen über ihre volle Amtsperionden die cum cum u. cum ex Geschäfte laufen lasse mit einem Schaden von ca 10 Millard Steuerbetrug.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt und auch nur an persönliche Bereicherung denkt.
Auf kommunaler Ebene setzt sich das dann im Bereich von hunderttausenden fort wenn in einer Rurhgebietsgoßstadt ein CDU Ratsherrr und RA als gerichtlich bestellter Betreuer einer komplett dementen vermögenden Dame(mit der er weder verwandt u. verschwägert ist) ein Testament auf seinen Namen hat. Hier wären einige Fragen zu stellen abgesehen von der Differenz zwischen privater und öffentlicher Moral als Politiker - dieses soll ja nicht öffentlich bekannt werden.

Scheinheiligkeit, Redeverbot und eine Maßlosigkeit der derjenigen die an den Fleischtöpfen sitzen allenthalben!!
Avatar #582750
M. Malone
am Donnerstag, 18. August 2016, 10:15

Kirche im Dorf lassen!

Das ich einen Euro nur einmal ausgeben kann und nicht X-mal ist eine Binsenweisheit, die aber für alle gesellschaftlichén Bereiche gilt!!!(Auch wenn die Politik anderes zu verkaufen sucht!)
Ohne Frau Hinz in ihrer nicht korrekten Handlung verteidigen zu wollen haben weder Frau Göring-Eckhardt noch meines Wissens Frau Roth einen Studienabschluß noch eine abgeschlossene Ausbildung.(Beides ist halt mühsam und führt dann vielleicht zu mehr Bodenhaftung und Realitätsbezug)
Und die beiden SPD Finanzminister Steinbrück u. Eichel haben trotz Hochschulstudium und nachewiesener Warnungen über ihre volle Amtsperionden die cum cum u. cum ex Geschäfte laufen lasse mit einem Schaden von ca 10 Millard Steuerbetrug.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt und auch nur an persönliche Bereicherung denkt.
Auf kommunaler Ebene setzt sich das dann im Bereich von hunderttausenden fort wenn in einer Rurhgebietsgoßstadt ein CDU Ratsherrr und RA als gerichtlich bestellter Betreuer einer komplett dementen vermögenden Dame(mit der er weder verwandt u. verschwägert ist) ein Testament auf seinen Namen hat. Hier wären einige Fragen zu stellen abgesehen von der Differenz zwischen privater und öffentlicher Moral als Politiker - dieses soll ja nicht öffentlich bekannt werden.

Scheinheiligkeit, Redeverbot und eine Maßlosigkeit der derjenigen die an den Fleischtöpfen sitzen allenthalben!!
Avatar #107082
Rimbach
am Mittwoch, 17. August 2016, 20:50

SPD will IGEL-Leistungen eindämmen?

Na ja, sitzt Du beim Zahnarzt mit offenem Mund und er bietet dann eine IGEL-Leistung an, kann das schon mal etwas schwierig sein mit der Entscheidung. Aber generell würde ich die Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen, abzocke zu betreiben.
Der vaginale Ultraschall bei Vorsorgeuntersuchungen ist schon eine sehr gute Methode. Hat doch die Gynäkologin bei mir einen Polypen in der Blase festgestellt. Rechtzeitig? Wer weiß! Da ich Beschwerdefrei bin, wäre der Blasenpoly so schnell nicht aufgefallen. Dafür habe ich gerne die IGEL-Leistung bezahlt. Und werde nun zum Urologen gehen.
Hoffen wir das Beste!
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 17. August 2016, 18:53

SPD-"Genossen" drehen durch?

Will die SPD jetzt als Ärztehasser-Partei gezielt unter 20 Prozent bei der nächsten Bundestagswahl landen? Sie könnten sich doch von Ihrer Essener Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Hinz juristisch erklären lassen, wie das mit dem für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verbindlichen 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) funktioniert. Das geht zur Not auch ohne Abitur und mit fiktiven juristischen Abschlussprüfungen.

Das derzeitige "Wirtschaftlichkeitsgebot" (Stand 30.5.2016) lautet:
"§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat."

Unkontrollierte Luxus- und Wunschmedizin, Privilegien und Wahlleistungen, tägliche Mehrfach-Inanspruchnahmen, unsinnige Labor-"Latten", Doppel- und Dreifach-Untersuchungen, Schönheits- und Wellness-Medizin, aber auch Tauglichkeits- oder Reisemedizin-Untersuchungen bzw. Beratungen gehören dazu ebenso wenig wie anamnestische, diagnostische, kurative und palliative Leistungen a u ß e r h a l b von G-BA-Richtlinien, Vorschriften und sonstigen einschränkenden Regularien.

Die GKV-Kassen versprechen wider besseres Wissen, Alles sei im Überfluss vorhanden, jammern zugleich über steigende Ausgaben und sparen an den falschen Stellen: Sie bezahlen z. B. bei der Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung "Check-up 35" nur Gesamt-Cholesterin, Nüchtern-Glucose und Urin-Status: Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren-, Blut- und andere Organ- bzw. System-Krankheiten sollen übersehen werden, damit man genau dies den Vertragsärzten später vorwerfen kann, sie hätten doch viel mehr machen müssen.

Beim Stuhl-Brief in der Krebsvorsorge die gleiche Masche: Vom 50. bis 55. Lebensjahr einmal (!) jährlich. Aber in der alles entscheidenden Lebensphase mit dem statistisch höchsten Darmkrebs-Risiko überhaupt wird diese Untersuchung, vom G-BA höchst selbst abgesegnet, auf alle z w e i Jahre ausgedünnt!

Beim Ovarial-Karzinom dieselbe Leier: Präventiv-Ultraschall als IGeL-Leistung wird vom Medizinischen Dienst beim Spitzenverband der Krankenkassen (MDS) in seinem offiziellen IGeL-Monitor verteufelt, dieselbe Untersuchung bereits bei vagem Verdacht als alternativlos in den Himmel gehoben.

Bei so viel Scheinheiligkeit mussten sich die SPD-Genossen ja einreihen, oder?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 17. August 2016, 18:49

SPD-"Genossen" drehen durch?

Will die SPD jetzt als Ärztehasser-Partei gezielt unter 20 Prozent bei der nächsten Bundestagswahl landen? Sie könnten sich doch von Ihrer Essener Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Hinz juristisch erklären lassen, wie das mit dem für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verbindlichen 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) funktioniert. Das geht zur Not auch ohne Abitur und mit fiktiven juristischen Abschlussprüfungen.

Das derzeitige "Wirtschaftlichkeitsgebot" (Stand 30.5.2016) lautet:
"§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat."

Unkontrollierte Luxus- und Wunschmedizin, Privilegien und Wahlleistungen, tägliche Mehrfach-Inanspruchnahmen, unsinnige Labor-"Latten", Doppel- und Dreifach-Untersuchungen, Schönheits- und Wellness-Medizin, aber auch Tauglichkeits- oder Reisemedizin-Untersuchungen bzw. Beratungen gehören dazu ebenso wenig wie anamnestische, diagnostische, kurative und palliative Leistungen a u ß e r h a l b von G-BA-Richtlinien, Vorschriften und sonstigen einschränkenden Regularien.

Die GKV-Kassen versprechen wider besseres Wissen, Alles sei im Überfluss vorhanden, jammern zugleich über steigende Ausgaben und sparen an den falschen Stellen: Sie bezahlen z. B. bei der Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung "Check-up 35" nur Gesamt-Cholesterin, Nüchtern-Glucose und Urin-Status: Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren-, Blut- und andere Organ- bzw. System-Krankheiten sollen übersehen werden, damit man genau dies den Vertragsärzten später vorwerfen kann, sie hätten doch viel mehr machen müssen.

Beim Stuhl-Brief in der Krebsvorsorge die gleiche Masche: Vom 50. bis 55. Lebensjahr einmal (!) jährlich. Aber in der alles entscheidenden Lebensphase mit dem statistisch höchsten Darmkrebs-Risiko überhaupt wird diese Untersuchung, vom G-BA höchst selbst abgesegnet, auf alle z w e i Jahre ausgedünnt!

Beim Ovarial-Karzinom dieselbe Leier: Präventiv-Ultraschall als IGeL-Leistung wird vom Medizinischen Dienst beim Spitzenverband der Krankenkassen (MDS) in seinem offiziellen IGeL-Monitor verteufelt, dieselbe Untersuchung bereits bei vagem Verdacht als alternativlos in den Himmel gehoben.

Bei so viel Scheinheiligkeit mussten sich die SPD-Genossen ja einreihen, oder?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)
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