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Politik

Kabinett verlängert Modellregelungen zur akademischen Erstausbildung in Gesundheitsberufen

Mittwoch, 17. August 2016

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute einem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegten Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten zugestimmt. Der Bericht empfiehlt, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet eingesetzten Modellrege­lun­gen um zehn Jahre zu verlängern.

Dabei sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Ge­ge­benheiten anzupassen, erprobt und die langfristigen – auch finanziellen – Auswirkun­gen einer akademischen Ausbildung untersucht werden. 2009 wurden laut Bundesge­sund­heitsministerium (BMG) im Ergotherapeutengesetz, im Hebammengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseur- und Physiotherapeuten­gesetz Rege­lungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Beru­fen ermöglichen sollten.

Der vorgelegte Bericht enthält dazu Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insge­samt 25 Modellstudiengängen. „Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Dis­kussion um eine akademische Erstausbildung in den Berufen der Ergotherapeuten, He­bammen, Logopäden und Physiotherapeuten“, erklärte Gröhe.

Dem BMG zufolge kommen alle Auswertungen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Die Mehrheit der Auswertungen spreche sich für eine Teilakademisierung aus. Gleichzeitig solle die fachschulische Ausbildung erhalten bleiben.

Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht. © hil/sb/aerzteblatt.de

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