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Ärzteschaft

KBV: Bessere Arztinformationen über neue Wirkstoffe sind „sehr sinnvoll“

Mittwoch, 17. August 2016

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat es als „sehr sinnvoll“ be­zeich­net, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte besser über den Nutzen neuer Arzneimittel zu informieren. Eine entsprechende Regelung ist im Referentenentwurf des Arzneimittel­ver­sorgungsstärkungsgesetzes enthalten. Demnach soll der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) beauftragt werden, seine Beschlüsse über die frühe Nutzenbewertung neu­er Arzneimittel so aufzubereiten, dass sie den Ärzten über die Praxissoftware zur Ver­fügung stehen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verbesserung der Information der Ärzte über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung im Entwurf thematisiert worden ist“, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Regina Feldmann, heute in Berlin. Zu­gleich wies sie darauf hin, dass die KBV auf ihrer Internetseite bereits über jeden vom G-BA bewerteten neuen Wirkstoff berichte. „Allerdings wissen wir auch, dass diese Infor­ma­tionen unmittelbarer zur Verfügung stehen und damit bei der Verordnung eines Arz­nei­mittels über die Praxissoftware angezeigt werden müssen. Praxisnah aufbereitet können sie dann die ärztliche Therapieentscheidung unterstützen“, sagte Feldmann.

Mit dem Gesetz will es das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband und den Arzneimittelherstellern in den Preisverhandlungen für ein neues Arzneimittel auch er­möglichen, den Preis nach Mengenvolumen zu staffeln oder das Mengen- oder Um­satz­volumen insgesamt zu begrenzen. Die KBV kritisiert, dass es sich bei dieser Maß­nahme nur um eine Kann-Regelung handelt. Eine verbindliche Vorschrift hätte sie für besser gehalten. „Wirkstoffbezogene Fall-zu-Fall-Regelungen führen zu Verord­nungs­un­sicherheiten für die Vertragsärzte“, betonte Feldmann.

Eine verbindliche Regelung bringe hingegen Vorteile für alle Seiten mit sich: Kranken­kassen und pharmazeutische Hersteller hätten mehr Planungssicherheit. „Für die nieder­gelassenen Kolleginnen und Kollegen würde es mehr Verordnungssicherheit geben. Zu­gleich wäre sichergestellt, dass Arzneimittel ohne Zusatznutzen nicht zu höheren The­ra­pie­kosten führen“, erklärte sie. © EB/fos/aerzteblatt.de

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