Ärzteschaft
KBV: Bessere Arztinformationen über neue Wirkstoffe sind „sehr sinnvoll“
Mittwoch, 17. August 2016
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat es als „sehr sinnvoll“ bezeichnet, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte besser über den Nutzen neuer Arzneimittel zu informieren. Eine entsprechende Regelung ist im Referentenentwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes enthalten. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt werden, seine Beschlüsse über die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel so aufzubereiten, dass sie den Ärzten über die Praxissoftware zur Verfügung stehen.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verbesserung der Information der Ärzte über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung im Entwurf thematisiert worden ist“, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Regina Feldmann, heute in Berlin. Zugleich wies sie darauf hin, dass die KBV auf ihrer Internetseite bereits über jeden vom G-BA bewerteten neuen Wirkstoff berichte. „Allerdings wissen wir auch, dass diese Informationen unmittelbarer zur Verfügung stehen und damit bei der Verordnung eines Arzneimittels über die Praxissoftware angezeigt werden müssen. Praxisnah aufbereitet können sie dann die ärztliche Therapieentscheidung unterstützen“, sagte Feldmann.
Deutsches Ärzteblatt print
- Arzneimittel: Preise müssen sich am Nutzen orientieren
- Arzneimittelzulassung: Datenlage oft unzureichend
aerzteblatt.de
Mit dem Gesetz will es das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband und den Arzneimittelherstellern in den Preisverhandlungen für ein neues Arzneimittel auch ermöglichen, den Preis nach Mengenvolumen zu staffeln oder das Mengen- oder Umsatzvolumen insgesamt zu begrenzen. Die KBV kritisiert, dass es sich bei dieser Maßnahme nur um eine Kann-Regelung handelt. Eine verbindliche Vorschrift hätte sie für besser gehalten. „Wirkstoffbezogene Fall-zu-Fall-Regelungen führen zu Verordnungsunsicherheiten für die Vertragsärzte“, betonte Feldmann.
Eine verbindliche Regelung bringe hingegen Vorteile für alle Seiten mit sich: Krankenkassen und pharmazeutische Hersteller hätten mehr Planungssicherheit. „Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen würde es mehr Verordnungssicherheit geben. Zugleich wäre sichergestellt, dass Arzneimittel ohne Zusatznutzen nicht zu höheren Therapiekosten führen“, erklärte sie. © EB/fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


