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Gericht: Klinik darf Therapie mit gefrorenen Tierzellen anbieten

Donnerstag, 18. August 2016

Koblenz/Edenkoben – Eine Privatklinik in Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) darf vor­läufig auch weiterhin eine Therapie mit gefrorenen Zellen aus Schafsföten anbieten, allerdings unter zusätzlichen strengen Auflagen. Patienten müssten vorher noch umfang­reicher darüber aufgeklärt werden, befand das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem gestern veröffentlichten Beschluss (Az.: 6 B 10500/16.OVG). Es kippte damit ein Verbot des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Bei der Therapie werden eingefrorene Zellen von Schafsföten injiziert. Die Anbieter sol­cher Verfahren versprechen eine verjüngende Wirkung. Das Landesamt hatte die Ge­frier­­zellen als bedenklich eingestuft. Es bestehe die Gefahr, sich mit tierischen Erregern zu infizieren, und es könnten immunallergische Reaktionen ausgelöst werden. Auch sei der Nutzen der Therapie nicht nachgewiesen. Dagegen legte der Anbieter Widerspruch ein.

Ob und inwiefern die Zelltherapie gesundheitliche Risiken birgt, ist dem Gericht zufolge noch nicht abschließend geklärt. Um Arbeitsplätze in der Klinik zu erhalten und das Grund­recht auf Berufsfreiheit des Chefarztes zu wahren, müsse das Verbot vorerst auf­gehoben werden. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sollten einschätzen, ob die Therapie bedenklich sei. © dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #697854
Dr.Bayerl
am Freitag, 19. August 2016, 09:15

Was sagt den die Ärztekammer???

Der Bankräuber dar auch kein Berufsverbot erhalten, er muss doch seine Familie ernähren.
Avatar #555822
j.g.
am Donnerstag, 18. August 2016, 23:08

Schwache Argumentation!

Wegen der 'Arbeitsplätze' wird dieser Unfug weiterhin geduldet. Die judikative Unabhängigkeit geriert zur Narrenfreiheit
LNS
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