Ärzteschaft
Honorarbericht 2014: Gesamtvergütung stieg auf 34,399 Milliarden Euro
Donnerstag, 18. August 2016
Berlin – Während Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband derzeit über das Honorar für 2017 verhandeln, liegen nun die Zahlen der Honorarentwicklung für das Jahr 2014 vor. Die KBV hat den Honorarbericht dazu veröffentlicht.
Demnach stieg die Gesamtvergütung im Vergleich zum Vorjahr (2013) um 3,7 Prozent auf 34,399 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 1,223 Milliarden Euro. Pro Versicherten bedeutet dies aber lediglich einen geringen Anstieg um 14,66 Euro auf 489,47 Euro.
2014: Honorarumsatz* je Arzt
Bundesdurchschnitt in Euro
Allgemeinmedizin/hausärztl. Internisten: 204.539
Kinder- und Jugendmedizin: 220.281
Anästhesiologie: 157.511
Augenheilkunde: 255.965
Innere Medizin ohne Schwerpunkt: 272.946
Angiologie: 252.670
Endokrinologie: 362.952
Gastroenterologie: 349.000
Hämatologie/Onkologie: 386.339
Kardiologie: 267.733
Nephrologie: 883.911
Pneumologie: 336.801
Rheumatologie: 268.502
Gynäkologie: 198.018
Orthopädie: 222.011
Chirurgie: 235.370
Dermatologie: 209.301
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: 195.332
Nervenheilkunde: 227.532
Neurologie: 177.230
Psychiatrie: 150.477
Psychotherapie: 74.192
Radiologie: 368.777
Urologie: 203.236
* Die Honorarumsätze sind nicht mit dem Einkommen gleichzusetzen. Vom Umsatz muss der Arzt Praxiskosten (Personal, Miete, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte) abziehen. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen laut KBV im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes. Abgezogen werden müssen darüber hinaus Steuern, berufsständische Altersversorgung sowie Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen.
Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) ist dem Report zufolge leicht, um 2,5 Prozent, auf 23,463 Milliarden Euro angewachsen. Sie erhöhte sich laut der KBV in allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bis auf Hamburg und Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr.
„In Baden-Württemberg ist dies auf die Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund geschlossener Selektivverträge zurückzuführen“, heißt es im Bericht. In Hamburg habe die verspätete Überführung der Leistungen der Psychotherapie sowie der probatorischen Sitzungen (für einzelne Arztgruppen) zu einem Absinken der MGV geführt.
Einen deutlichen Anstieg gab es bei der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV, + 6,3 Prozent), die sich auf 10,936 Milliarden Euro belief. Laut KBV hat es die größten Steigerungen der EGV in Sachsen-Anhalt, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gegeben.
Die Honorarumsätze sind infolge der höheren Gesamtvergütung bei den Ärzten im Schnitt leicht angestiegen. Bundesweit lag der Honorarumsatz (siehe Kasten) pro Arzt bei 209.319 Euro (2013: 205.493 Euro). Das ist ein Plus von 1,9 Prozent. Bei Hausärzten sind es im Schnitt 209.609 Euro (+ 2,1 Prozent), bei den Fachärzten 201.262 (+ 1,4 Prozent).
Nach Fachgruppen gibt es deutliche Unterschiede in den Honorarumsätzen: Ein deutliches Plus erzielten Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (+ 5,6 Prozent), Dermatologen und Augenärzte (jeweils + 5,2 Prozent) sowie Fachärzte für Psychiatrie (+ 5,1 Prozent). Rückgänge mussten zum Beispiel Hämatologen und Onkologen (- 4 Prozent) sowie Nephrologen (- 1,2 Prozent) und Kardiologen (- 0,9 Prozent) hinnehmen.
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Der Report gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe. © may/EB/aerzteblatt.de

Gesamtvergütung ist Umsatz - nicht Überschuss!
"Kräftiges Honorar-Wachstum: Kassenärzte v e r d i e n e n 34,4 Milliarden Euro. ...Das zeigt die Honorarentwicklung der Kassenärzte im Jahr 2014, die die KBV jetzt nachgereicht hat."
Und in der Einleitung heißt es dann etwas abgemildert: "Kräftiges Honorar-Wachstum - Kassenärzte erhielten 34,4 Milliarden Euro - Beim vertragsärztlichen Honorar spielt die Musik weiterhin im extrabudgetären Bereich. Das zeigt die Honorarentwicklung der Kassenärzte im Jahr 2014, die die KBV jetzt nachgereicht hat."
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/
Doch da finden sich bereits drei Fehler:
1. "Honorar-Wachstum" kann bei Vertrags-Ärztinnen und -Ärzten durchaus eine 'Umsatz-Steigerung' bedeuten: Aber v e r d i e n t wird daran nur, wenn die Kosten für mehr erbrachte Leistungen und höhere Inanspruchnahme gleichzeitig s i n k e n und nicht erwartungsgemäß steigen.
2. v e r d i e n t wird bei selbstständig Niedergelassenen erst n a c h Abzug aller Ausgaben für Steuern, Haftpflicht- und Sach-Versicherungen, eigene Sozialversicherungen, Fort- und Weiterbildung, Finanzierungs-, Zins- und Tilgungskosen, Personal-Gehälter und Lohnneben-Kosten, Sachkosten, Miete- bzw. Gebäude-Kosten, Instandhaltung, EDV- und Geräte-Innovationen, Investitionen etc.
3. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) k a n n zwangsläufig die Honorarentwicklung der Kassenärzte für den Jahresabschluss 2014 erst wesentlich später berechnen und herausgeben, weil Vertragsärzte ihre Umsatzhonorare immer 6 Monate n a c h erbrachter Leistung abgerechnet bekommen bzw. nachträgliche Prüfverfahren mindestens 12 Monate andauern.
Aber auch wenn manche KBV- gemeinsam mit Bundesärztekammer-Experten bei EBM und GOÄ, unsere Bundeskanzlerin, viele andere Spitzenpolitiker bzw. Medien Soll und Haben, Brutto oder Netto, Umsatz bzw. Gewinn und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nicht richtig unterscheiden können oder wollen:
Dafür hat ein Kabarettist mal vorgeschlagen, vereinfachend den Begriff "BRETTO" zu verwenden, um betriebswirtschaftliches Nichtwissen oder Ignoranz zu kaschieren.
Die KBV spricht ausdrücklich von "Entwicklung des H o n o r a r u m s a t z e s und des Ü b e r s c h u s s e s aus vertragsärztlicher Tätigkeit", kann damit aber Fehlinterpretationen keinesfalls ausschließen. http://www.kbv.de/media/sp/Honorarbericht_Quartal_4_2014.pdf
Tatsache ist und bleibt: Von einer Gesamtvergütung über 34,4 Milliarden Euro Umsatzhonorar, welches 2014 alle 164.947 vertragsärztlich niedergelassenen Kassenärzte und Psychotherapeuten erhielten, müssen im Durchschnitt aller Fachgruppen etwa 50 Prozent laufende Kosten abgezogen werden. Dann bleiben nur noch 17,2 Milliarden Euro übrig.
Das waren pro Kassenarzt/Psychotherapeut durchschnittlich 104.276 € Jahres-Überschuss im Jahr 2014. Davon müssen bei Selbstständigen jedoch erst Steuern (ESt), die vollen Kranken- und Renten-Versicherungs-Beiträge und Tilgungskosen für evtl. Praxis-Kredite abgezogen werden.
Nur d a n a c h kann man von einem V e r d i e n s t aus vertragsärztlicher Praxis-Tätigkeit sprechen!
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)
Quellen:
- Summe aller Arzt-Gruppen 143.635; psychologische Psychotherapeuten 21.312; Gesamt 164.947
http://www.kbv.de/media/sp/2014_12_31.pdf
- "Teilnehmende Ärzte gesamt: 143.635" (2014)
http://www.kbv.de/media/sp/2014_12_31_Statistische_Kerndaten_BAR.pdf
- "Entwicklung des Honorarumsatzes und des Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit"
http://www.kbv.de/media/sp/Honorarbericht_Quartal_4_2014.pdf
- 164.947 Vertrags-Ärzte/-Psychotherapeuten zum Ende 2014
http://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16393.php
-"Die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte...Zum Stichtag waren somit 147.948 Ärztinnen und Ärzte ambulant tätig."
http://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2014/ambulant-taetige-aerzte/

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