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Keine Beanstandungen beim Lebertransplantations­programm in Hannover

Donnerstag, 18. August 2016

Berlin – Am Lebertransplantationsprogramm der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) gab es in den vergangenen Jahren nichts zu beanstanden. Das haben die Prü­fungs- und Überwachungskommissionen von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) heute mitgeteilt.

Laut ihrem gemeinsamen Kommissionsbericht konnten demnach zwischen 2013 und 2015 im entsprechenden MHH-Transplantationsprogramm weder Unregelmäßigkeiten noch Richtlinienverstöße festgestellt werden.

Insgesamt wurden im Prüfzeitraum in der MHH 302 Lebern transplantiert, 35 davon hatten die Prüfer im März 2016 genauer unter die Lupe genommen. Dazu untersuchten die Experten sowohl die Originalbefunde in den Krankenakten als auch die internen Wartelisten, die Begründungen für die Auswahl der Patienten sowie deren Versicherten­status. „Die Überprüfung hat keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen zuteilungsrelevanter Patientendaten ergeben“, heißt es im Prüfbe­richt.

Auch eine Bevorzugung von Privatpatienten bei der Zuteilung der Spenderorgane sei nicht nachweisbar, so die Kommission. Im Gegenteil: 34 der 35 untersuchten Transplan­ta­tionspatienten waren gesetzlich versichert. Damit bestätigt der Kommissionsbericht die Wirksamkeit des 2012 geänderten Transplantationsgesetzes, das unter anderem zu mehr Transparenz und einer besseren Kontrolle der Organspende beitragen soll. © hil/SB/aerzteblatt.de

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