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Ärzteschaft

Kinderärzte beraten Eltern zum UV-Schutz

Freitag, 19. August 2016

/dpa

Bonn – Ab sofort werden Eltern im Rahmen der U5-Vorsorgeuntersuchung vom Kinder- und Jugendarzt über UV-Strahlung und -Schutz informiert. Dies sieht die überarbeitete Neufassung der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Die U5 erfolgt bei sechs Monate alten Säuglingen und wird von der Krankenkasse bezahlt.

„Gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Arbeits­ge­mein­schaft Dermatologische Prävention begrüßen wir das neue Beratungsangebot“, be­tonte Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Zur Unter­stüt­zung stellt die Deutsche Krebshilfe Praxen für Kinder- und Jugendmedizin und Eltern kos­­­tenlos das Präventionsfaltblatt „Clever in Sonne und Schatten“ sowie eine UV-Check­liste bereit.

Die Zahl der Hautkrebsfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen 40 Jahren ver­vier­facht: Fast 265.000 Menschen erkranken derzeit bundesweit jährlich neu an einem Tumor der Haut: rund 147.000 am Basalzellkarzinom, 87.000 am Plattenepithelkarzinom und mehr als 30.000 am gefährlichen malignen Melanom. Verursacht wird diese Krebsart maßgeblich durch ultraviolette Strahlung – ein Risikofaktor, der sich leicht vermeiden lässt. © hil/sb/aerzteblatt.de

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