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Politik

IQWiG bewertet systemische Therapie positiv

Donnerstag, 25. August 2016

Köln – Eine sogenannte systemische Therapie bietet für Erwachsene mit bestimmten Stö­rungen einen Vorteil gegenüber anderen Interventionen oder auch keiner Behand­lung. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Ge­sund­heitswesen (IQWiG), das damit zum ersten Mal ein Psychotherapieverfahren bewer­tet. Bis zum 20. September 2016 können interessierte Personen und Institutionen schrift­liche Stellungnahmen zu dem jetzt erschienenen Vorbericht abgeben.

Die systemische Therapie ist ausgesprochen vielgestaltig. Im Kern geht es darum, nicht die einzelne Person oder das Symptom isoliert zu betrachten, sondern den Kontext, in dem es auftritt, das „System“. Primär stehen dann die Beziehungen einer Familie oder Gruppe im Fokus, die ein System aufrechterhalten. Mittels einer Vielzahl von Techniken versuchen Therapeut und Patient, symptomfördernde Interaktionen und Strukturen so­wie dysfunktionale Lösungsversuche infrage zu stellen und ihnen neue, gemeinsam mit dem Patienten zu entwickelnde Interaktionen entgegenzusetzen.

Das Verfahren wird am­bulant und stationär eingesetzt und ist auf kein bestimmtes Setting eingegrenzt – es exis­tiert als systemische Einzel- wie auch als Paar- oder Gruppentherapie. Bislang ist die sys­temische Therapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Bei ihrer Recherche fanden die IQWiG-Wissenschaftler insgesamt 40 Studien, die zur Fragestellung des Berichts passten, 31 lieferten verwertbare Daten. Das IQWiG bündelte die Studienergebnisse zu insgesamt neun „Störungsbereichen“: Angst- und Zwangs­stö­rungen, Demenz, depressive Störungen, Essstörungen, gemischte Störungen, körper­li­che Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie und affektive psychotische Störungen sowie Substanzkonsumstörungen (Abhängigkeit, Missbrauch).

Weder Vor- noch Nachteile der systemischen Therapie konnten die Wissenschaftler bei der Demenz sowie bei Persönlichkeitsstörungen feststellen. Entweder es gab keine Da­ten oder sie zeigten keine relevanten Unterschiede.

Jeweils einen Hinweis auf einen Nutzen vergaben die Forscher bei Angst- und Zwangs­stö­rungen sowie bei der Schizophrenie, allerdings gilt dies nur für den Vergleich mit „keine Behandlung“. Gegenüber Beratung und Informationsvermittlung zeigen die Daten bei den Angst- und Zwangsstörungen lediglich einen Anhaltspunkt für einen Nutzen, und gegenüber der Psychotherapie fallen die Ergebnisse sogar zuungunsten der syste­mi­schen Therapie aus. Bei der Schizophrenie fehlen für den Vergleich mit anderen psycho­therapeutischen Verfahren Daten, gegenüber Beratung und Informations­vermittlung lässt sich aus den verfügbaren Studienergebnissen laut dem Vorbericht kein Nutzen oder Scha­den ableiten.

Bei den übrigen fünf Störungsbereichen liefern die Studien laut der IQWiG-Analyse je­weils Anhaltspunkte für einen Nutzen bei einem oder mehreren Vergleichen. © hil/aerzteblatt.de

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