Politik
Ausbildung der medizinisch-technischen Assistenten (MTA) ist veraltet
Freitag, 26. August 2016
Berlin – Die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für medizinisch-technische Assistenten (MTA) wurden zuletzt 1993 überarbeitet. Eine inhaltliche Überarbeitung fand seither nicht statt. Ebenso wenig wurde seither gezielt überprüft, ob die Ausbildungsinhalte den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die „Die Linke“ hervor.
Trotz dieser offensichtlichen Defizite teilt die Bundesregierung laut der Antwort „die Einschätzung der Fragesteller, dass MTA wichtige Aufgaben in der Gesundheitsversorgung wahrnehmen und dass für eine qualitativ hochwertige Berufsausübung bereits in der Ausbildung die Grundlagen geschaffen werden“.
Die Ausbildung zur MTA und die Berufsausübung wird durch ein Bundesgesetz geregelt: das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTAG). In der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für MTA sind die Ausbildungsinhalte geregelt. Auch wenn die konkrete Umsetzung und die Erarbeitung detaillierter Curricula Sache der Bundesländer und der Ausbildungsstätten sind, liegt die grundsätzliche Verantwortung für die Ausbildungsinhalte also in der Hand des Bundes.
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„Für Patienten ist die Arbeit der MTA von großer Bedeutung – zum Beispiel im Labor bei der Blutuntersuchung oder in der Radiologie bei Bestrahlungen oder bildgebenden Verfahren“, betont die Fraktion „Die Linke“. Dennoch sei der gesetzliche Rahmen für die MTA-Ausbildung 23 Jahre alt. „Wenig verwunderlich erkennt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Prüfung des Überarbeitungsbedarfes an“, schreibt die Fraktion. Allerdings habe sie das Thema „offensichtlich vollständig verschlafen, denn konkrete Arbeitsschritte und ein Zeitplan existieren nicht“, so das Fazit der Linken. © hil/aerzteblatt.de

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