Politik
Barmer GEK investiert Versichertengelder in Risikokapital-Fonds
Donnerstag, 25. August 2016
Berlin – Die Krankenkasse Barmer GEK investiert 15 Millionen Euro in einen sogenannten Venture-Kapital-Fonds des Unternehmens Earlybird. Das berichten die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und andere Medien heute. Der Fonds soll laut FAZ 100 bis 120 Millionen Euro Kapital einwerben und das Geld in Start-ups der Gesundheitsbranche investieren, die innovative IT-Technologien entwickeln.
„Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird das Megathema des 21. Jahrhunderts sein“, erklärte die Krankenkasse gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Man wolle „diese Entwicklung nicht nur begleiten, sondern aktiv gestalten“. Die Investition sei weniger eine klassische Kapitalanlage – die ja vor allem der Rendite gilt – als vielmehr eine Investition in die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung.
„Unsere Rendite werden neue Produkte und innovative Versorgungsformen für die Versicherten sein. Dafür bringen wir unser Know-how als große Krankenkasse in die Beteiligung ein, um bei der Auswahl geeigneter Technologiefirmen und deren Produkte fachlich den entscheidenden Input zu liefern“, erläuterte die Kasse. Daher werde sie auch in den Gremien der Investoren und Berater des Kapitalgebers vertreten sein.
„Unser Ziel ist es, mit diesem Engagement den medizinischen Fortschritt aktiv voranzutreiben und neue Versorgungsformen zu ermöglichen, von denen Patienten profitieren“, teilte Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Kasse, mit.
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An dem Fonds beteiligen sich laut FAZ auch die staatliche NRW-Bank, die Versicherungsgruppe Generali, der Haushalts- und Medizingerätehersteller Miele und das Bundeswirtschaftsministerium. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt betonte die Krankenkasse, dass die Versichertengelder sicher angelegt seien: „Der Bund und die privaten Anteilseigner von Earlybird bürgen zu 100 Prozent“, hieß es.
Krankenkassen dürfen Versichertengelder grundsätzlich nicht beliebig anlegen. Es gelten Regelungen, die in Paragraf 83 des vierten Sozialgesetzbuches niedergelegt sind. Wollen Kassen Rücklage ausnahmsweise abweichend von diesen Bestimmungen anlegen, benötigen sie dazu eine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall des Bundesversicherungsamtes (BVA). Dieses hatte der Barmer GEK die Beteiligung an dem Fonds in Höhe von maximal 15 Millionen Euro gestattet, wie das BVA dem Deutschen Ärzteblatt auf Anfrage mitteilte. © hil/aerzteblatt.de

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