NewsPolitikAufbau klinischer Krebsregister verläuft nur schleppend
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Aufbau klinischer Krebsregister verläuft nur schleppend

Donnerstag, 25. August 2016

/dpa

Berlin – Der Auf- und Umbau regionaler klinischer Krebsregister kommt bundesweit nur schleppend voran, mahnte heute der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken­ver­siche­rung (GKV-Spitzenverband). Ein von ihm in Auftrag gegebenes und heute der Öffent­lich­keit vorgestelltes Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos zeigt neben fehlen­den Gesetzen in ei­ni­gen Bundesländern vor allem Probleme bei der Datenerfassung, Datenverarbeitung sowie bei der länderübergreifenden Datenvernetzung der Register. Zudem ist die Land­schaft klinischer Krebsregister sehr heterogen und länderspezifisch unterschiedlich ge­regelt.

Bis Ende 2017 soll es jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers in jedem Bundesland arbeitsfähige klinische Krebsregister geben. Dieses Ziel werden nach Ansicht der Gut­achter wahrscheinlich nur Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland er­reichen können. „Noch ist es aber für alle Bundesländer und Register nicht zu spät, die Vorgaben des Gesetzes zeitgerecht zu erfüllen, aber die im Gutachten aufgezeigten Bau­stellen müssen nun schnell und konsequent angegangen werden“, mahnte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Kritisch ist die Situation nach Ansicht von Prognos in  acht von 16 Bundesländern. Für Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stufen die Gutachten ein planmäßiges Ziel­erreichen sogar als gefährdet ein.

„Die Register sind kein Selbstzweck, sondern haben ein klares Ziel: Sie sollen die Ver­sorgung von Krebskranken qualitativ verbessern. Dafür wollen wir unseren Beitrag leis­ten“, sagte Pfeiffer. Der Aktionsraum der Krankenkassen sei jedoch relativ begrenzt, da der Gesetzgeber ihnen nur einen Prüfauftrag eingeräumt habe. „Diesen werden wir je­doch effektiv und im Sinne unserer Versicherten nutzen. Die praktische Umsetzung des Gesetzesauftrags liegt in der Hand der Bundesländer und der Register“, so Pfeiffer.

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium wies die Kritik umgehend zurück und nannte den Sachstand des Prognos-Gutachtens für das Land Schleswig-Holstein „veraltet“. Das Gutachten beziehe sich auf den Stand Mitte Februar 2016. „Bereits Ende Juli ist das klinisch-epidemiologische Krebsregister des Landes Schleswig-Holstein mit einem Meldeportal an den Start gegangen“, so das Ministerium. Schleswig-Holstein ge­höre beim Aufbau eines klinischen Krebsregisters keineswegs in die „Schlussgruppe“, sondern sei viel weiter. Man werde die GKV-Förderkriterien erreichen.

Das branden­bur­gi­sche Sozialministerium hielt den Vorwürfen entgegen, dass der Staats­vertrag des ge­meinsamen Klinischen Krebsregisters mit Berlin im April unter­zeich­net wurde und das Register schon Mitte des Jahres startete. Auch das nordrhein-westfä­li­sche Gesund­heitsministerium erklärte: „Das NRW-Krebsregister ist bereits jetzt arbeits­fähig. Die Darstellungen zu Nordrhein-Westfalen basieren offenbar auf veralteten Da­ten.“

Dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) von 2013 zufolge fördern die  gesetzlichen Krankenkassen den Betrieb der klinischen Krebsregister bereits in der der­zeitigen Aufbauphase seit 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pau­schale von 125 Euro an das betreffende klinische Krebsregister zahlen. Die Zahlung die­ser Förderpauschale ab 2018 ist an die Erfüllung von Kriterien gebunden, die seitens des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachge­sell­schaf­ten, der Patientenvertreter, des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bundesländer entwickelt wurden. Dadurch soll ein Mindestmaß an Qualität garantiert werden, die eine Nutzung der Daten im Sinne des KFRG bundesweit möglich macht.

Bei einer vollständigen Datenerfassung in den Bundesländern werden die Registerkos­ten für die gesetzliche Krankenversicherung künftig insgesamt rund 50 Millionen Euro pro Jahr beantragen. „Wir haben ein Interesse daran, Fehlentwicklungen zu vermeiden“, sagte Pfeiffer. Bis Ende 2017 sollen die gesetzlichen Krankenkassen prüfen, ob die kli­ni­schen Krebsregister in den einzelnen Bundesländern voll arbeitsfähig sind und damit weiterhin gefördert werden können. Der GKV-Spitzenverband will für diese Überprüfung in den kommenden Monaten zusammen mit den Krankenkassen einen bundesweit ein­heitlichen Bewertungsmaßstab entwickeln. Falls in einem Land Ende 2017 noch nicht alle Kriterien erfüllt seien, habe der Gesetzgeber eine Nachbesserungsfrist bis Ende 2018 eingeräumt, erläuterte Pfeiffer.

Zudem ist der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassen­zahn­ärztlichen Bundesvereinigung die Höhen der einzelnen Meldevergütungen zur Über­mittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister festzulegen. Ende 2014 hatten die Vereinbarungspartner das Rahmenwerk zu den Meldevergütungen beschlossen.

Durch den bundesweit flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister soll eine sys­tematische und einheitliche Datenerfassung sichergestellt und somit die onkologische Qualitätsberichterstattung gestärkt werden. Die klinischen Krebsregister erfassen die Krankheitsverläufe der Patienten. Registriert werden Daten von der Diagnose über ein­zelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rezidiven. Mit der regelmäßigen Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die behandelnden Ärzte und Kliniken sollen Verbesserungsprozesse in der Krebsbehandlung angestoßen werden. Vor diesem Hintergrund wurde auch im Jahre 2008 der Nationale Krebsplan initiiert. © ER/dpa/aerzteblatt.de

Themen:
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER