Ärzteschaft
Pathologen begrüßen ASV-Regelungen für Brustkrebspatientinnen
Freitag, 26. August 2016
Berlin – Auch bei gesetzlich versicherten Patientinnen mit Brustkrebs sind künftig molekular-pathologische Genexpressionstests möglich, um die Therapie zu individualisieren. Die entsprechenden Möglichkeiten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hat jetzt der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) begrüßt. „Die neue ASV-Richtlinie ist damit ein guter Schritt in Richtung Versorgungsgerechtigkeit“, hieß es aus dem Verband.
Bei den Tests handelt es sich um molekularpathologische Analysemethoden, die es dem Arzt laut BDP ermöglichen, am Tumorgewebe wesentlich besser als bisher zu entscheiden, ob eine Chemotherapie tatsächlich notwendig ist. So werde es möglich, unnötige Chemotherapien zu vermeiden und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln.
Am 10. August ist die Konkretisierung der ASV-Richtlinie für gynäkologische Tumoren im Bundesanzeiger erschienen und damit in Kraft. Seither können interessierte Ärzte und Krankenhäuser bei den sogenannten erweiterten Landesausschüssen beantragen, Frauen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gynäkologischen Tumoren im Rahmen der ASV zu betreuen. Sie müssen dafür personelle, infrastrukturelle und sogenannte prozessuale Voraussetzungen erfüllen, welche die ASV-Konkretisierung beschreibt.
„Pathologische Stufen-Diagnostik ist der Schlüssel zu einer gezielten Tumortherapie“, begrüßte Werner Schlake, Präsident des BDP, die neuen Regelungen. Sie seien ein „wichtiger Schritt zu einer verbesserten Behandlung von Brustkrebs, mit der die oft gescholtene gemeinsame Selbstverwaltung ihrer Verantwortung gerecht wurde“, so Schlake.
Für nicht nachvollziehbar hält er hingegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss nur bestimmte Verfahren der Genexpressionstests für die Abrechnung zulässt. „Hier besteht Korrektur- oder mindestens Interpretationsbedarf“, so der BDP-Präsident. © hil/aerzteblatt.de

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