Politik
Neue Vereinbarung für mehr Gesundheitsförderung in Nordrhein-Westfalen
Freitag, 26. August 2016
Düsseldorf – Eine Vereinbarung für mehr Prävention und Gesundheitsförderung haben das Gesundheits- und das Sozialministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Kranken-, Pflege- und anderen Sozialversicherungen des Landes unterzeichnet. Danach wollen sie gemeinsam Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen und entsprechende Angebote noch stärker als bisher in den Lebenswelten der Menschen verankern, beispielsweise im Wohnumfeld, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Pflegeeinrichtung.
„Wir wollen die Menschen aktiv einbeziehen und sie in ihrer Lebenswelt erreichen, da wo die Rahmenbedingungen für ein gesundheitsförderliches Leben und Arbeiten gesetzt werden“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne). Damit dies gelinge, brauche es regionale und zielgruppengerechte Konzepte, aber auch eine gemeinsame Basis der Arbeit. Dies will NRW mit der neuen Rahmenvereinbarung erreichen.
„Ich freue mich, dass die Zugangswege für Betriebe gestärkt werden und ein klarer Schwerpunkt auf die Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen gelegt werden soll“, betonte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD). Er begrüßte, dass die Mittel für die betriebliche Gesundheitsförderung für die Unternehmen und Beschäftigten in NRW aufgestockt werden. Wichtig sei ihm ferner, dass jeder an Gesundheitsförderung interessierte Betrieb künftig einen Ansprechpartner bei der gesetzlichen Krankenversicherung habe, so der Minister. Schmeltzer wies daraufhin, dass auch die Bundesagentur für Arbeit an der Vereinbarung teilnehme. Das stelle die Gesundheitsförderung von arbeitslosen Menschen sicher, betonte er.
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Als „hervorragende Basis für die Umsetzung von Prävention in allen angesprochenen Lebenswelten“ bewertete Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg die neue Vereinbarung für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in NRW. Sie stellen für Prävention und Gesundheitsförderung in NRW jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Grundlage für die neue Landesrahmenvereinbarung ist das Präventionsgesetz, das im Juli 2015 in Kraft getreten ist. Es sieht unter anderem vor, dass Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen in der Gesundheitsförderung und der Prävention stärken zusammenarbeiten und eine im Gesetz umrissene nationale Präventionsstrategie umsetzen sollen. Die sogenannte nationale Präventionskonferenz hat Ziele und Handlungsfelder dazu im Februar 2016 in einer Bundesrahmenempfehlung konkretisiert. Die Partner auf Länderebene sollen für die Umsetzung Landesrahmenvereinbarungen schließen – wie jetzt in NRW geschehen.
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