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Politik

Neue Vereinbarung für mehr Gesundheitsförderung in Nordrhein-Westfalen

Freitag, 26. August 2016

Präventionbemühungen sollen verstärkt dort stattfinden, wo Menschen viel Zeit verbringen - etwa am Arbeitsplatz. /dpa

Düsseldorf – Eine Vereinbarung für mehr Prävention und Gesundheitsförderung haben das Gesundheits- und das Sozialministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Kran­ken-, Pflege- und anderen Sozialversicherungen des Landes unterzeichnet. Danach wollen sie gemeinsam Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen und ent­sprech­en­de Angebote noch stärker als bisher in den Lebenswelten der Menschen ver­ankern, beispielsweise im Wohnumfeld, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeits­platz oder in der Pflegeeinrichtung.

„Wir wollen die Menschen aktiv einbeziehen und sie in ihrer Lebenswelt erreichen, da wo die Rahmenbedingungen für ein gesundheitsförderliches Leben und Arbeiten gesetzt wer­den“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne). Damit dies gelinge, brauche es regionale und zielgruppengerechte Konzepte, aber auch eine ge­mein­same Basis der Arbeit. Dies will NRW mit der neuen Rahmenvereinbarung errei­chen.

„Ich freue mich, dass die Zugangswege für Betriebe gestärkt werden und ein klarer Schwerpunkt auf die Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen gelegt werden soll“, betonte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD). Er begrüßte, dass die Mittel für die betriebliche Gesundheitsförderung für die Unternehmen und Beschäftigten in NRW aufgestockt werden. Wichtig sei ihm ferner, dass jeder an Gesundheitsförderung interessierte Betrieb künftig einen Ansprechpartner bei der gesetzlichen Kranken­ver­siche­rung habe, so der Minister. Schmeltzer wies daraufhin, dass auch die Bundes­agen­tur für Arbeit an der Vereinbarung teilnehme. Das stelle die Gesundheitsförderung von arbeitslosen Menschen sicher, betonte er.

Als „hervorragende Basis für die Umsetzung von Prävention in allen angesprochenen Lebenswelten“ bewertete Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstands der AOK Rheinland/Hamburg die neue Vereinbarung für die gesetzlichen Kranken- und Pflege­kassen in NRW. Sie stellen für Prävention und Gesundheitsförderung in NRW jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Grundlage für die neue Landesrahmenvereinbarung ist das Präventionsgesetz, das im Juli 2015 in Kraft getreten ist. Es sieht unter anderem vor, dass Sozialversicherungs­träger, Bundesländer und Kommunen in der Gesundheitsförderung und der Prä­ven­tion stärken zusammenarbeiten und eine im Gesetz umrissene nationale Präventions­strategie umsetzen sollen. Die sogenannte nationale Präventionskonferenz hat Ziele und Hand­lungs­felder dazu im Februar 2016 in einer Bundesrahmenempfehlung konkretisiert. Die Partner auf Länderebene sollen für die Umsetzung Landesrahmenvereinbarungen schließen – wie jetzt in NRW geschehen.

© hil/aerzteblatt.de

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