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Ärzteschaft

Marburger Bund fordert Gehaltsplus von 5,9 Prozent für Ärzte in kommunalen Kliniken

Montag, 29. August 2016

Berlin – Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) fordert in der anstehenden Tarif­run­de mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) 5,9 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte an kommunalen Kliniken.

„Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Ärzte steigt und nähert sich der 60-Stun­den-Marke. Überstunden sind an der Tagesordnung, um die unbesetzten Stellen im ärztlichen Dienst zu kompensieren“, begründet der MB seine Forderung. „Die ange­stell­ten Ärzte in kommunalen Krankenhäusern wollen – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und erwarten eine ihrer Leis­tung und ihrem Einsatz entsprechende Bezahlung der Arbeit“, bekräftigte der erste Vor­sitzende des MB, Rudolf Henke.

Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer der VKA, wies die Forderung umgehend zu­rück. „Die Forderung des MB ist völlig unangemessen und sprengt jeglichen Rahmen. 5,9 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte würden die kommunalen Krankenhäuser um rund 320 Millionen Euro mehr belasten. Das ist nicht finanzierbar“, sagte er.

Der letzte Tarifabschluss mit der VKA stammt vom Februar 2015. Damals konnte der MB neben einem Gehaltsplus von insgesamt 4,1 Prozent auch Verbesserungen bei den Be­schäftigungsbedingungen erreichen, zum Beispiel den einheitlichen Anspruch aller Ärzte auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Der Abschluss von 2015 sah aber auch vor, dass andere tarifvertragliche Bestandteile, insbesondere Regelungen zum Bereit­schaftsdienst, frühestens ab 2018 wieder Gegenstand von Tarifverhandlungen sein können.

Deshalb geht es in diesem Jahr vor allem um das Geld: „In dieser Tarifrunde geht es vor allem darum, den Anschluss an weite Bereiche des wirtschaftlichen Lebens nicht zu ver­lieren“, sagte Henke. Der MB verlangt dabei eine sogenannte lineare Steigerung der Ta­bellenwerte. Es sollen also auch die Zuschläge für Sonderformen der Arbeit steigen, ins­besondere die Bereitschaftsdienstentgelte.

Der Ärztetarifvertrag zwischen dem MB und der VKA gilt für rund 55.000 Ärzte in etwa 550 kommunalen Kliniken. „Daher geht von diesen Tarifverhandlungen häufig auch eine gewisse Signalwirkung auf andere Tarifbereiche der angestellten Ärztinnen und Ärzte aus“, betonte der MB. Die Gespräche sollen am 22. September in Düsseldorf beginnen.

Die VKA schließt als Arbeitgebervertretung Tarifverträge mit den zuständigen Gewerk­schaften des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi oder dem MB. Die Tarifverträge der VKA gelten insgesamt für über zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes bei über 10.000 Arbeitgebern. © hil/aerzteblatt.de

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