Vermischtes
Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Montag, 29. August 2016
Berlin – Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) hat neue Impfempfehlungen herausgegeben. Sie wurden auf der 82. bis 84. Sitzung der Stiko verabschiedet und gelten ab heute. Sie ersetzen die Impfempfehlungen vom August 2015.
Danach umfasst der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterhin Impfungen zum Schutz vor Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b, Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen sowie gegen humane Papillomviren (HPV) und Influenza.
Im Mittelpunkt der neuen Empfehlungen steht die Überarbeitung zur Pneumokokken-Schutzimpfung für Senioren und andere gefährdete Risikogruppen. Im Epidemiologischen Bulletin 34/2016 gibt die Stiko außerdem erstmals Hinweise zur Verringerung von Schmerz- und Stressreaktionen beim Impfen.
In Deutschland sind 31 Prozent der Senioren im Alter von 65 bis 79 Jahren gegen Pneumokokken geimpft. Das zeigen Daten der Deutschen Erwachsenengesundheitsstudie DEGS des RKI. Die Keime sind in Europa die Hauptursache von bakteriellen Lungenentzündungen. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 5.000 Menschen an den Folgen einer Pneumokokkenerkrankung. Besonders gefährdet sind Kinder unter zwei Jahren, Menschen ab 60 Jahren sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Grunderkrankungen wie einer Immunschwäche oder chronischen Krankheiten des Herzens oder der Lunge.
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In Deutschland stehen zwei Impfstoffe gegen Pneumokokken zur Verfügung: Der bereits seit 1983 zugelassene 23-valente Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) und seit einigen Jahren der 13-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV13). Die Stiko empfiehlt aufgrund der Studienlage weiterhin für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren eine alleinige Impfung mit PPSV23.
Ein Grund dafür ist, dass der Impfstoff gegen 23 statt 13 der insgesamt mehr als 90 Pneumokokken-Serotypen schützen kann. Nur für Personen mit einer Immunschwäche und einige wenige weitere Risikogruppen sei eine zusätzliche Impfung mit PCV13 sinnvoll. Kinder unter zwei Jahren allerdings entwickeln nach Impfung mit PPSV23 keine ausreichende Immunantwort – sie sollten laut der Stiko mit Konjugatimpfstoff versorgt werden.
Im Rahmen der neuen Impfempfehlungen warnen die Stiko-Experten Ärzte vor vermeintlich beruhigenden aber unehrlichen Phrasen wie „Das tut überhaupt nicht weh!“ Sie weisen darauf hin, dass die Angst vor möglichen Schmerzen die Akzeptanz von Impfungen ein Leben lang negativ beeinflussen könne. In Einzelfällen könnten Ärzte deshalb auf Schmerzpflaster oder schmerzhemmende Cremes bei Kindern ab vier Monaten zurückgreifen.
Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen mit einer ausgeprägten Angst vor Spritzen könne dies hilfreich sein. Allerdings müsse ein Schmerzpflaster mindestens 30 bis 60 Minuten wirken, bevor geimpft werde. In der Regel müssten Patienten dafür selbst aufkommen. Eine schnellere Option sei unter Umständen Eis-Spray: Wenige Sekunden nach Applikation könne die Impfung erfolgen. © hil/aerzteblatt.de

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