NewsPolitikKrankenkassen wollen Anstieg der Arzneimittelausgaben schärfer begrenzen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Krankenkassen wollen Anstieg der Arzneimittelausgaben schärfer begrenzen

Donnerstag, 1. September 2016

fotolia

Berlin – Unzufrieden mit der geplanten Überarbeitung des Arzneimittelgesetzes, dem „GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz“, sind gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. Besonders die Regeln zur Preisgestaltung neuer Medikamente stoßen auf Kritik. „Die Regelungen des neuen Gesetzes gehen nicht weit genug. Es fehlt insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Strategie zum Umgang mit sehr hochpreisigen Arznei­mitteln“, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner.

Im ersten Jahr der Markteinführung eines Präparates kann der Hersteller den Preis im Augenblick grundsätzlich selbst festlegen. In diesem Zeitraum wird zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ein Erstattungsbetrag ausgehandelt, der in der Regel deutlich unter dem Preis des Herstellers liegt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nun zur Kostendämpfung bei Arzneimitteln eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro für ein Präparat im ersten Jahr einführen. Sobald das Mittel diese Schwelle erreicht hat, gilt von diesem Zeitpunkt an rückwirkend der niedrigere Erstattungs­betrag. Diese Regel soll sogenannte Mondpreise im ersten Jahr verhindern.

„Eine Schwelle bei 250 Millionen Euro würde bedeuten, dass von den 36 neuen Wirkstoffen, die im letzten Jahr zugelassen wurden, nur drei unter diese Regelung gefallen wären. Das ist ein bisschen wenig“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub. Man sollte die Schwelle besser bei 50 Millionen Euro ansetzen. „Dann würden wenigsten zwölf der 36 Wirkstoffe unter diese Grenze fallen“, so Straub.

Auch die Bundesärztekammer(BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) kritisierten die geplante Gesetzesnovelle: Die höchsten Umsätze erzielten die Arzneimittelhersteller in den meisten Fällen erst im zweiten und dritten Jahr nach Markteinführung, argumentieren BÄK und AkdÄ.

Daher sei der Umsatz im ersten Jahr für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz eines Arzneimittels nicht repräsentativ, insbesondere wenn es bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werde. „Der Erstattungsbetrag müsse ab dem ersten Tag des Inverkehr­bringens gelten“, so die Forderung der beiden Organisationen.

Im ersten Halbjahr 2016 sind die Ausgaben für Arzneimittel und Test-Diagnostika um rund 4,1 Prozent auf 18,3 Milliarden Euro gestiegen. Das Plus entspricht Mehrausgaben von rund 700 Millionen Euro. Einsparungen aus Rabattverträgen und Patientenzu­zahlungen sind darin allerdings nicht enthalten. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
Avatar #115425
Herz1952
am Montag, 5. September 2016, 17:21

Es gibt auch noch den § 31 Abs. 1, Satz 4 SGB V...

...nachdem Ärzte auch Arzneimittel verordnen dürfen auf Kosten der GKV, die eigentlich aus der normalen GKV Verordnung ausgeschlossen sind.

Normalerweise dürften das Ärzte auch ohne Antrag (den der Patient stellen muss und durch ein vollständiges Arzt-Attest belegt werden muss) verordnen.

Diesen Paragraf kann keiner von meinen Ärzten oder sie glaubten, sie müssten dafür "vor das Sozialgericht". Dass es auch ohne SG geht habe ich schon einmal bewiesen.

Es gibt da nur noch ein paar "Häkchen". Die KK ruft nämlich schon wegen normalen Medikamenten an, ob es doch noch etwas wirtschaftlicher geht und stiehlt den Ärzten wertvolle Zeit.

Was die "optimalen" Serviceleistungen der Krankenkassen angeht, habe ich denen schon öfter mitgeteilt, dass sie sich diese Schreiben sparen können, weil sie dazu gar nicht in der Lage sind. Ich hatte schon im Hinterkopf, dass ich doch eine Unterlassungsklage stellen könnte, die mir bei Zuwiderhandlung einen "Geldsegen" bringt, der bei nicht mehr vorhandener Gesundheit vielleicht auch "optimal" wäre (smile).

Dieser Paragraf wäre auch für Psychiater interessant, denn das relativ neue Medikament Vortioxetin (Brintellix), wir von der Firma Lund in Deutschland nicht mehr vertrieben.

Grund: Laut G-BA würde kein Zusatznutzen bestehen und der Preis wurde deshalb gedrückt. Ich weiß aber, dass schon ein Zusatznutzen besteht, nämlich es erzeugt keine Q-t-Zeitverlängerung, was bei mir sehr wichtig wäre. Leider bestehen aber keine Erfahrungen mit Niereninsuffizienz und der Nephrologe ist daher sehr vorsichtig.

Ansonsten könnte ich schon mal den G-BA anschreiben, dass er mir mitteilen soll, falls das Medikament medizinisch notwendig wäre, dass der o.g. Paragraf auch dann gilt, wenn das Medikament importiert werden muss.

Das Ergebnis sollte ich wohl einmal ab die Redaktionen der Ärztezeitungen schicken. Nicht einmal die KVen, haben das irgendwo erwähnt, denn die verteilen ja die Gelder an die Ärzte.

Ich habe allerdings auch kürzlich erlebt, dass die KV meiner Ärztin eine Falschmitteilung am Telefon gemacht hat, dass sie ein Medikament erst die 3. Verordnung auf GKV-Kosten verschreiben sollte (war ein verschreibungspflichtiges Medikament, für das auch ein Privatrezept vorgelegt werden muss). Noch dazu ging es um einen, wie ich herausfand, einen lächerlichen Betrag von 29,-- Euro und ich wäre damit 2 Jahre ausgekommen. Aber auch die Blutuntersuchung hierfür, ob das überhaupt nötig ist, würde mich 40,-- Euro kosten (die 29,-- Euro hätten mich ja nicht einmal gestört).

Ich kann mir auch als Voll-EM-Rentner keinen teuren Medikamente selber kaufen. Mir fehlen seit 10 Jahren schlicht und einfach 1000,-- Euro monatlich (falls ich in meinem Alter überhaupt noch eine Arbeit gefunden hätte nach der Firmeninsolvenz).

Man kann zusehen, wie das Gesundheitssystem "den Bach runtergeht". Das ist nicht zum "smilen".
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Samstag, 3. September 2016, 12:38

Wirtschaftlichkeitsgebot für Alle!

Wie wollen die Krankenkassen den Anstieg der Arzneimittelausgaben schärfer begrenzen, wenn sie gleichzeitig bei ihren Versicherten versorgungsmedizinisch unerfüllbare Erwartungen an Gesundheit, totales Wohlbefinden und völlige A b w s e n h e i t von Krankheiten oder Symptomen wecken?

"aok.de | AOK - Die Gesundheitskasse | https://www.aok.de |
Mit der AOK ist Ihre Gesundheit optimal abgesichert. Informieren Sie sich auf unserem Gesundheitsportal über die Vorteile und Leistungen der AOK!"

"Die Krankenkasse BIG direkt gesund ... | https://www.big-direkt.de
BIG direkt gesund - Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Günstige Zusatzversicherung bei einer der besten Krankenkassen"

"DAK-Gesundheit | https://www.dak.de | Die DAK-Gesundheit ist die beste Krankenkasse für Familien (Focus Money, 23/2016). Wechseln Sie zu der Krankenversicherung, die vorausschaut. Für Ihr Leben."

"barmer-gek.de | Zur BARMER GEK wechseln‎| jetzt-mitglied-werden.barmer-gek.de | Kommen Sie zur Krankenkasse mit dem besten Service (Focus Money 49/14) Exzellenter Service · Kostenlose Mehrleistungen · Aktiv für Ihre Gesundheit · 24h Ärzte-Hotline · Erstklassige Leistungen"

Nirgendwo findet sich ein Hinweis auf Paragraf 12, 5. Sozialgesetzbuch: "§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot"

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat (Zitat Ende).

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER