Politik
Bundesweites Neugeborenen-Screening auf Mukoviszidose startet heute
Donnerstag, 1. September 2016
Berlin/Jena – Ab heute gelten Regelungen der neuen Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie regelt die gesundheitliche Vorsorge für Kinder. Mit der neuen Richtlinie startet heute auch das bundesweite Neugeborenen-Screening auf Mukoviszidose. Eltern können ihr Neugeborenes freiwillig auf die bislang unheilbare Erbkrankheit testen lassen. „Betroffene haben durch Nutzung der heutigen Therapiemöglichkeiten eine Lebenserwartung von durchschnittlich 40 Jahren. Vor 50 Jahren verstarben Kinder mit Mukoviszidose in der Regel im Vorschulalter“, erläutert Jochen Mainz, Leiter des Mukoviszidose-Zentrums der Kinderklinik am Universitätsklinikum Jena.
Er betonte, das Screening sei ein bedeutender Fortschritt in der Früherkennung der Stoffwechselkrankheit, bei der im Verlauf vor allem die Lunge durch zähen Schleim zerstört wird. „Indem Mukoviszidose früher diagnostiziert wird, kann eine gezielte Therapie schneller eingeleitet werden. Dadurch können wir das Auftreten von Krankheitserscheinungen an Organen, neben der Lunge, Bauchspeicheldrüse, Darm und Leber, verlangsamen und insbesondere die Lungenfunktion verbessern“, so Mainz. Das steigere die Lebenserwartung und die Lebensqualität für die Patienten.
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Wenn der Neugeborenen-Bluttest einen auffälligen Befund ergebe, bedeute das nicht zwingend eine Mukoviszidose, sondern zunächst nur einen Verdacht, der geprüft werden sollte. Eltern werden dann an ein zertifiziertes Mukoviszidose-Zentrum verwiesen, wo ein Schweißtest erfolgt. „Hierbei ist nicht die sehr eilige Durchführung, sondern die Qualität entscheidend. Meist ist dieser erst in der dritten Lebenswoche aussagekräftig. Weitere Untersuchungen bringen Gewissheit“, erläutert Ralf Husain, Leiter des Thüringer Stoffwechselzentrums am UKJ.
Deutschlandweit leiden rund 8.000 Menschen an Mukoviszidose. Laut dem Selbsthilfeverein Mukoviszidose e.V. kommen jährlich 200 Kinder mit der Erkrankung zur Welt.
Die Kinder-Richtlinie des G-BA enthält alle Früherkennungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. So regelt sie unter anderem das Neugeboren-Screening und die Termine und Inhalte der sogenannten U-Untersuchungen. © hil/aerzteblatt.de

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