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Hilfsmittelverbände schlagen Alarm bei der Anti-Dekubitus-Ver­sorgung

Freitag, 2. September 2016

Berlin – Sieben Hilfsmittelverbände haben vor Defiziten bei der Versorgung von Patienten mit Anti-Dekubitus-Systemen gewarnt. Unter den aktuellen Vergütungs­strukturen der Krankenkassen könnten die Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden, so der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), die EGROH, die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp), der Reha-Service-Ring (RSR), rehaVital und Sanitätshaus Aktuell.

Der Trend zu „Billigprodukten“ gefährde die Patienten und sorge für „teure Wunden“, die das Gesundheitssystem „hinten mehr belasten, als die Kassen vorne sparen“, kriti­sierten die Verbände. Ihnen zufolge wollen einige Krankenkassen mit einer Vergütung von unter 100 Euro das Produkt, die Dienstleistung und die Logistik abgelten.

„Eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten ist nicht mehr darstellbar", sagte BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Diese Entwicklung gehe mit einem überproportionalen Anstieg von schmerzhaften und lebensbedrohlichen Dekubitalgeschwüren und den damit verbundenen deutlich höheren Folgekosten einher.

Der verstärkte Qualitätsansatz des derzeit diskutierten Heil- und Hilfsmittel-Reform­gesetzes (HHVG) ist nach Ansicht der Verbände „gut, aber nicht ausreichend“. Um die Versorgungssituation der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten zu verbessern, haben die Verbände Prozessschritte für eine medizinisch notwendige Dekubitus-Versorgung verifiziert und detailliert beschrieben.

„Dabei wird deutlich, dass die dort aufgeführten notwendigen Dienstleistungen – ohne die Kosten für das Anti-Dekubitus-System – in den derzeit geltenden Vertrags- und Ausschreibungspreisen bei Weitem nicht abgedeckt sind“, so die Expertin. Daher fordern die Verbände eine Berücksichtigung der einzelnen Kostenblöcke der Versorgung in den Verträgen nach § 127 SGB V.

Zudem schlagen sie vor, die Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses zu überar­beiten, maßgebliche Hersteller- und Leistungserbringer-Verbände in die Definition und die Etablierung von bundesweiten Dienstleistungs-Standards frühzeitig verpflichtend und verbindlich einzubeziehen und ein verpflichtendes Vertragscontrolling mit Sanktionen bei Verstößen einzuführen.

Bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstandards gehe es sowohl um die Prozess- als auch die Ergebnisqualität. „Es ist wichtig, neben der Produktqualität auch endlich die Versorgungsstandards im Hilfsmittelverzeichnis zu verankern“, verwies Piossek. Nur so könne mittel- und langfristig eine patientenorientierte Versorgung mit Antidekubitus-Hilfsmitteln sichergestellt werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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