Vermischtes
Hilfsmittelverbände schlagen Alarm bei der Anti-Dekubitus-Versorgung
Freitag, 2. September 2016
Berlin – Sieben Hilfsmittelverbände haben vor Defiziten bei der Versorgung von Patienten mit Anti-Dekubitus-Systemen gewarnt. Unter den aktuellen Vergütungsstrukturen der Krankenkassen könnten die Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden, so der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), die EGROH, die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp), der Reha-Service-Ring (RSR), rehaVital und Sanitätshaus Aktuell.
Der Trend zu „Billigprodukten“ gefährde die Patienten und sorge für „teure Wunden“, die das Gesundheitssystem „hinten mehr belasten, als die Kassen vorne sparen“, kritisierten die Verbände. Ihnen zufolge wollen einige Krankenkassen mit einer Vergütung von unter 100 Euro das Produkt, die Dienstleistung und die Logistik abgelten.
„Eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten ist nicht mehr darstellbar", sagte BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Diese Entwicklung gehe mit einem überproportionalen Anstieg von schmerzhaften und lebensbedrohlichen Dekubitalgeschwüren und den damit verbundenen deutlich höheren Folgekosten einher.
Der verstärkte Qualitätsansatz des derzeit diskutierten Heil- und Hilfsmittel-Reformgesetzes (HHVG) ist nach Ansicht der Verbände „gut, aber nicht ausreichend“. Um die Versorgungssituation der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten zu verbessern, haben die Verbände Prozessschritte für eine medizinisch notwendige Dekubitus-Versorgung verifiziert und detailliert beschrieben.
„Dabei wird deutlich, dass die dort aufgeführten notwendigen Dienstleistungen – ohne die Kosten für das Anti-Dekubitus-System – in den derzeit geltenden Vertrags- und Ausschreibungspreisen bei Weitem nicht abgedeckt sind“, so die Expertin. Daher fordern die Verbände eine Berücksichtigung der einzelnen Kostenblöcke der Versorgung in den Verträgen nach § 127 SGB V.
Zudem schlagen sie vor, die Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses zu überarbeiten, maßgebliche Hersteller- und Leistungserbringer-Verbände in die Definition und die Etablierung von bundesweiten Dienstleistungs-Standards frühzeitig verpflichtend und verbindlich einzubeziehen und ein verpflichtendes Vertragscontrolling mit Sanktionen bei Verstößen einzuführen.
Bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstandards gehe es sowohl um die Prozess- als auch die Ergebnisqualität. „Es ist wichtig, neben der Produktqualität auch endlich die Versorgungsstandards im Hilfsmittelverzeichnis zu verankern“, verwies Piossek. Nur so könne mittel- und langfristig eine patientenorientierte Versorgung mit Antidekubitus-Hilfsmitteln sichergestellt werden. © hil/sb/aerzteblatt.de

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