Ärzteschaft
Hessische Landesärztekammer arbeitet eigene Vergangenheit auf
Freitag, 2. September 2016
Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat ihre Geschichte von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur Gründung als „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“ 1956 in einem von ihr beauftragten und auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekt aufgearbeitet. Die Ergebnisse stellte sie nun anlässlich des Hessischen Ärztetages zu ihrem 60jährigen Jubiläum vor.
„Als verfasste Ärzteschaft brauchen wir eine Kultur der Erinnerung, um aus der Vergangenheit zu lernen. Die historische Perspektive hilft uns dabei, aktuelle Fragen besser beurteilen zu können und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern“, erklärte Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.
Durch die Aufarbeitung der Vergangenheit werde vor allem die Bedeutung der Ärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts vor Augen geführt. So zeige die Geschichte, dass Zeiten großer Freiheit des Arztberufs die ärztliche Kunst und medizinische Wissenschaft in der Regel beflügelt hätten, während sie durch Phasen strenger Reglementierung in ihrer Entwicklung behindert worden seien.
Besonders deutlich werde dies im Dritten Reich, in dem die medizinische Wissenschaft missbraucht und die Ärztekammern gleichgeschaltet worden seien. „Leider war auch die Ärzteschaft nicht immun gegen die Verblendungen des Nationalsozialismus, ganz zu schweigen von ärztlichen Überzeugungstätern“, verwies der Ärztekammerpräsident.
Daneben habe jedoch eine große Zahl von Ärzten im Stillen, auch unter Gefährdung der eigenen Person, unverändert nach den Idealen ärztlicher Ethik gehandelt und sich dabei am Patientenwohl als oberster Richtschnur orientiert. „Heute ziehen wir aus der Vergangenheit die wichtige Lehre, die demokratischen Errungenschaften, den freien Beruf und die Selbstverwaltung stets aufs Neue zu üben und zu verteidigen“, so von Knoblauch zu Hatzbach.
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Den Erhalt des freien Berufs bezeichnete er als eine der wichtigsten Aufgaben der Kammern. Außerdem sei es ihr Recht und ihre Pflicht, Staatsverwaltung und Politik fachlich zu beraten. © hil/aerzteblatt.de

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