Medizin
FDA verbietet antibakterielle Seifen für Verbraucher
Sonntag, 4. September 2016
Silber Spring – Seifen, denen zur vermeintlichen Vorbeugung von Infektionen Triclosan oder Triclocarban zugesetzt sind, dürfen in den USA bald nicht mehr an Verbraucher verkauft werden. Dies entschied jetzt die Azrneibehörde FDA, nachdem die Hersteller es versäumt haben, die antibakterielle Wirkung und Sicherheit in Studien zu belegen. Die Entscheidung der Behörde ist bindend. Die Hersteller haben ein Jahr Zeit, die Produkte vom Markt zu nehmen oder deren Zusammensetzung zu ändern.
Viele Hersteller hatten ihren Reinigungsprodukten in den letzten Jahren Triclosan (für feste Seifen) oder Triclocarban (für flüssige Seifen) zugesetzt, um sie als „antibakteriell“ oder „antimikrobiell“ verkaufen zu können.
Dem häufigen Einsatz in Seifen stand nicht nur ein Mangel an Belegen zur Wirksamkeit im Verbraucherbereich gegenüber. In den letzten Jahren wurden auch Bedenken geäußert, dass Triclosan aufgrund einer hormonartigen Wirkung („endokriner Disruptor“) bereits in kleinen Mengen gesundheitliche Schäden verursacht (vom negativen Einfluss auf die Umwelt ganz zu schweigen). Außerdem besteht der Verdacht, dass der ungezielte Einsatz von Triclosan die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen fördert.
Dies veranlasste die FDA im Jahr 2013 zu einer Sicherheitsprüfung, an deren Ende die Forderung an die Hersteller stand, die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte zu belegen oder diese vom Markt zu nehmen. Viele Hersteller haben die Zusammensetzung ihrer Produkte bereits verändert. Triclosan wurde durch andere Substanzen ersetzt, deren Wirksamkeit zwar ebenfalls nicht nachgewiesen ist, die aber nicht Teil der Sicherheitsprüfung sind.
Die Proteste des Herstellerverbandes „American Cleaning Institute“ halten sich deshalb in Grenzen. Er begnügte sich auf die Ankündigung, bis zum nächsten Jahr Belege für drei weitere Antiseptika vorzulegen. Benzalkoniumchlorid, Benzethoniumchlorid und Chloroxylenol, die in vielen Haushaltsmitteln enthalten sind, sind ebenfalls vom Verbot bedroht. Die FDA hat den Herstellern jedoch noch eine Frist von einem Jahr eingeräumt, in der sie die Unbedenklichkeit dieser Substanzen belegen müssen. © rme/aerzteblatt.de

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