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Wissenschaftliche Literatur: Kritik am Umgang mit Ghostwriting

Montag, 5. September 2016

Toronto – Ghostwriter, also Schreiber, die gegen Bezahlung Texte für Auftraggeber er­stellen, werden in wissenschaftlichen Papern oftmals falsch gekennzeichnet. Diese häu­fig von der Pharmaindustrie bezahlten Schreiber würden von Lesern dann nicht als die ei­gentlichen Autoren der Paper erkannt, kritisierte Alastair Matheson, selbst freier Jour­na­list und Berater in der Pharmaindustrie, im British Medical Journal (2016; doi: 10.1136/bmj.i4578).

Ghostwriting ist in der Medienwelt ein weit verbreitetes Phänomen. Auch bei medizini­schen Beiträgern ist es nicht unüblich, dass fremde Autoren für Wissenschaftler schreiben. Diese Praktik wird jedoch oft nicht transparent gemacht, da diese Autoren dann formell in der Autorenliste genannt werden müssten. Dies ist vor allem dann problematisch, wenn die Ghostwriter finanzielle Interessenkonflikte mit der Pharma­industrie haben. Wissen­schaftlern ist es daher daran gelegen, die Rolle von Ghost­writern zu margi­nalisie­ren, und auch Pharmakonzerne bestreiten laut Matheson häufig die Praktik des Ghost­wri­tings.

In seiner Analyse schreibt Matheson, dass in der Autorenkennzeichnung „oft getrickst wird“. Häufig würden die Fremdschreiber in der wissenschaftlichen Literatur als Editoren bezeichnet oder anderweitig in Fußnoten angegeben. Beliebt sei es auch, Ghostwriter zwar als Coautoren zu nennen, sie jedoch in der Autorenlisten möglichst weit hinten auf­tauchen zu lassen. So würde dem Leser suggeriert, dass die Paper unter Führung der ei­gentlichen Forscher erstellt wurden.

Kommerzielle Schreiber sind häufig in Unternehmen angestellt, die finanziell von der Pharmaindustrie abhängig sind. Pharmakonzerne können daher auf die fremdgeschrie­be­nen Artikel Einfluss nehmen, so Matheson.

Matherson fordert das International Committee of Medical Journal Editors, einen freien Zusammenschluss von Editoren verschiedener teils hochrangiger Fachjournale, auf, neue Richtlinien zur Kennzeichnung von Autorenschaften herauszugeben. Für Leser werde bei der momentanen Praktik oft nicht deutlich, wer welchen Anteil an den ver­öffent­lichten Texten habe, so seine Kritik. © hil/aerzteblatt.de

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