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Politik

NRW-Gesundheits­ministerin fordert rasche Reform des Heilpraktiker­gesetzes

Montag, 5. September 2016

Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische (NRW) Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis90/Grüne) hat ihre Forderung nach einer grundlegenden Novellierung des Bun­desheilpraktikergesetzes erneuert. Das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heil­kunde ohne Bestallung“ gilt seit dem 17. Februar 1939.

Bereits in den Jahren 2010 und 2011 hatte Steffens Reformen angemahnt. „Komple­men­tär­­medizin kann das Spektrum der Schulmedizin sinnvoll ergänzen“, sagte die Ministerin jetzt in Düsseldorf. Vielfalt in der Herangehensweise und im Zugang zu Patienten könne „nur hilfreich sein“. Dabei müsse aber die bestmögliche Versorgung der Patienten erstes Ziel aller Akteure im Gesundheitswesen sein.

Konkret fordert Steffens ein Berufsgesetz wie für andere Pflege- und Gesundheits­fach­be­rufe auch. Dieses Gesetz müsse eine mehrjährige staatlich geregelte und bundesweit einheitliche Ausbildung für Heilpraktiker festlegen. Nötig seien außerdem verbindliche Ausbildungsinhalte- und -ziele, eine einheitliche Ausbildungsdauer, geregelte Zu­gangs­vo­raussetzungen sowie eine staatliche Abschlussprüfung.

Ergänzend sei es möglich, Studienangebote für Heilpraktiker zu erproben, so Steffens. Dies könnte eine zusätzliche Qualifikationsmöglichkeit sein. „Es ging der Ministerin hier aber nie um eine Vollakademisierung, also den Zugang zum Beruf ausschließlich über eine Hochschule“, hieß es aus dem NRW-Gesundheitsministerium.

Steffens wies darauf hin, dass die Behandlungsansätze vieler Ärzte „längst eine Kombi­na­tion aus Schul- und Alternativmedizin“ seien. Wichtig sei die Versorgung aus einer Hand oder durch ein eng zusammenarbeitendes Medizinerteam. „Denn Schulmedizin und alternative Methoden können auch negative Auswirkungen aufeinander haben, wenn sie nicht abgestimmt sind“, warnte Steffens.

Hintergrund der Debatte um die Heilpraktikerausbildung ist der Tod mehrerer Patienten in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein.

Auch der Vorsitzende des Marburger Bundes (MB) und Präsident der Ärztekammer Nord­rhein, Rudolf Henke, hat eine Reform des Heilpraktikergesetzes gefordert. Er schlug vor, die Regelungen der Schweiz zu prüfen und alle invasiven Therapien für Heilpraktiker auszuschließen. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Sonntag, 18. September 2016, 22:33

Nicht "reformieren"

Abschaffen! ist die einzige Möglichkeit. Unserer Gesellschaft hat die Approbation als Arzt oder Psychotherapeut zur Voraussetzung für die Ausübung der Heilkunde bestimmt - wer unbedingt heilen will, kann ja Abi machen, Studieren, sein Staatsexamen bestehen und die Approbation erwerben. Es gibt keine Altersbegrenzung dafür - aber es dauert halt 12 Schul- und 7 Studienjahre, bis man durch ist. Und vor der Kassenpraxis dann noch den 5 Jahre für den Facharzt...
Aber beim Heilpraktiker zahlen manche Kassen auch - unfassbar!
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 7. September 2016, 12:52

Zum "Reichs-Heilpraktiker-Gesetz"

auf meinem DocCheckBlog veröffentlicht:

"Würdeloses Heilpraktikergesetz?

Die Problematik der drei Todesfälle bei einem Heilpraktiker in einer alternativen Krebsklinik nahe der niederländischen Grenze unter Anwendung des Präparates „3-Bromopyruvat“ als experimentelle allopathische Chemotherapie von Krebskranken ist nicht – wie irrtümlich von medizin- und bildungsfremden Kreisen in Gesundheitswesen und Jurisprudenz angenommen – die Homöopathie.

Die Homöopathie als Behandlungsmethode bezieht sich in der Regel auf Krankheiten, Gesundheits- und Befindlichkeitsstörungen, die mit oder ohne Therapie auch spontan von selbst ausheilen können. Unter diesem „Schutzschirm“ ist und bleibt diese „besondere Therapierichtung“ (SGB V) in der Bevölkerung beliebt und wird meist unproblematisch und unkritisch betrachtet..."
http://news.doccheck.com/de/blog/post/4595-wuerdeloses-heilpraktikergesetz/

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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