Politik
Arzneimittel-Lieferengpässe sind ein internationales Problem
Dienstag, 6. September 2016
Berlin – Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind ein internationales Problem. Es seien „keine spezifisch nur Deutschland betreffenden Ursachen für Lieferengpässe bekannt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mögliche Ursachen seien Probleme bei der Wirkstoffproduktion und -beschaffung, Probleme bei der Arzneimittelproduktion, die Sperrung oder ein Rückruf von Chargen wegen qualitativer Mängel sowie eine falsche Kapazitätsplanung oder ein erhöhter Bedarf.
Die Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass es sich bei den Engpässen in etlichen Fällen um das systematische Fehlen auch dringend benötigter Medikamente handle. Ein Beispiel dafür sei das Krebsmedikament Melphalan. Auch Antibiotika seien regelmäßig nicht verfügbar.
„Immer wieder sind in den letzten Jahren Krebsmedikamente nicht lieferbar gewesen. Betroffen sind fast alle Krebserkrankungen“, kritisierte Mathias Freund, geschäftsführender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) bereits im vergangenen Dezember. Er warnte, es sei „absehbar, dass die Lieferengpässe bei Krebsmedikamenten Leben kosten werden. Der Gesetzgeber muss endlich handeln“, so Freund.
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Die Bundesregierung hatte bereits in ihrer Antwort auf eine vorangegangene Anfrage ebenfalls der Fraktion „Die Linke“ betont, die Lieferkette für Arzneimittel solle „robuster“ werden, um mögliche Engpässe in der medizinischen Versorgung zu vermeiden. Im sogenannten Pharmadialog sei beschlossen worden, ein „Jour Fixe“ einzurichten, um die Versorgungslage zu beobachten und zu bewerten. Diese Arbeitsgruppe werde im dritten Quartal dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen und sich mit der Beobachtung und Bewertung der aktuellen Versorgungslage befassen, konkretisiert die Bundesregierung in der aktuellen Antwort.
Im Referentenentwurf zum GKV-Arzneimittelstärkungsgesetz sei außerdem vorgesehen, dass künftig Produktionszeiten beim Abschluss von Rabattverträgen stärker berücksichtigt werden sollen. So seien Rabattverträge über patentfreie Arzneimittel so zu vereinbaren, dass die Pflicht der Pharmafirma zur Gewährleistung der Lieferfähigkeit „frühestens sechs Monate nach der Vorabinformation über den geplanten Zuschlag und frühestens drei Monate nach Zuschlagserteilung beginnt“, informiert die Bundesregierung. © hil/aerzteblatt.de

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