Ärzteschaft
KV-SafeNet: Telekom scheidet als Provider aus, Ärzte müssen sich neuen Anbieter suchen
Dienstag, 6. September 2016
Berlin – Die Telekom wird zum 21. Oktober dieses Jahres mit ihrem Produkt „Medical Exchange“ als Provider für das KV SafeNet ausscheiden. Ärzte, die darüber ins SafeNet gelangt sind, müssen sich einen neuen Provider suchen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind rund 2.500 Ärzte im gesamten Bundesgebiet betroffen.
Provider für das KV SafeNet müssen sich regelmäßig rezertifizieren lassen und damit nachweisen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die das KV SafeNet stellt. Zum Beispiel müssen die Provider neue kryptografische Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einhalten. Diese Rezertifizierung liegt für das Telekomprodukt nicht mehr vor. „Leider lässt sich die eingesetzte Technik nicht in der vorgegebenen Zeit den erhöhten Sicherheitsanforderungen anpassen“, heißt es in einem Informationsschreiben des Konzerns, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die betroffenen Ärzte sollen von der Telekom bis zum 21. September ein entsprechendes Schreiben erhalten. Diese sollen bereits ab dem 9. September verschickt werden. Die Telekom weist daraufhin, dass die Ärzte ihre Abrechnung für das dritte Quartal noch mit Medical Exchange abwickeln können.
Das von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aufgebaute sichere Netz der KVen hat mittlerweile mehr als 100.000 Teilnehmer. Es ist für die Übermittlung von Patienten- und Honorardaten geeignet und erfüllt daher hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. KBV und KVen definieren im Rahmen des Sicherheitsmanagements sogenannte Schutzziele. Richtliniendokumente und Zertifizierungen sorgen dafür, dass alle am sicheren Netz der KVen beteiligten Anbieter diese Ziele einhalten. Die Anbindung der Teilnehmer an das sichere Netz erfolgt mittels einer VPN-Verbindung.
Die KV-SafeNet-Provider garantieren als zertifizierte Dienstleister die Sicherheit der VPN-Anbindung, der Praxis und der Datenübertragung. Darüber hinaus sind diese Provider für Service und Support der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zuständig.
Praxen können für den Wechsel zu einem neuen KV-SafeNet-Provider laut Richtlinie der KBV gegebenenfalls Wechselkosten bei der Telekom geltend machen. Ausschlaggebend dafür sind jedoch die individuellen Verträge zwischen Praxis und Telekom als Provider. Die KBV empfiehlt betroffene Praxen, ihre Verträge darauf zu prüfen. © hil/aerzteblatt.de

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