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Ärzteschaft

Förderprogramm für neue Hausärzte in Baden-Württemberg erfolgreich

Mittwoch, 7. September 2016

Stuttgart – Ein positives Fazit ihres Förderprogramm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“ zur Nieder­lassung von Hausärzten hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg gezogen. „Wir freuen uns, dass wir in der Zwischenzeit zwei unzureichend versorgte Mittel­bereiche aus dem Förderprogramm herausnehmen konnten, weil sich die Situation dort entspannt hat, nachdem wir im Rahmen von ZuZ neue Hausärzte ansiedeln konnten“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Johannes Fechner, in Stuttgart. Das betreffe die Mittelbereiche Vaihingen/Enz und Bietigheim/Bissingen.

Der Vorstandsvorsitzende der KV, Norbert Metke, betonte, der Erfolg des Programms be­lege, dass die Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen in der Lage sei, ge­mein­sam zu handeln und Versorgungsprobleme zu lösen.

Das ZuZ-Programm wird aus einem Fonds finanziert, der zu gleichen Teilen von der KV und den Krankenkassen gespeist wird. „Krankenkassen und KV haben ein Interesse da­ran, die Versorgung auch in den ländlichen Gebieten aufrecht zu erhalten“, erläuterte der KV-Vorsitzende. Für das ZuZ-Programm stünden pro Jahr rund 5,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Ärzte, die in einem der Fördergebiete eine Praxis gründen, eine Praxis übernehmen, eine Zweigpraxis eröffnen oder einen Arzt anstellen, erhalten davon eine Förderung in Höhe von bis zu 60.000 Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag auf die Vergütung.

Das ZuZ-Förderprogramm umfasst bislang nur die Förderung von hausärztlichen Nieder­lassungen. Fördergebiete sind aktuell noch die Mittelbereiche Eberbach, Horb am Neckar und Öhringen, unabhängig davon, in welchen Gemeinden dieser Mittelbereiche die Niederlassung erfolgt. Hinzu kommen einzelne Gemeinden, bei denen in Einzelfällen auch eine Förderung erfolgen kann.

Die Vertreterversammlung der KVBW hat in der vergangenen Sitzung im Juli dieses Jahres beschlossen, die Förderung auch auf Fachärzte auszudehnen. Die Förder­gebiete werden derzeit erarbeitet, in Kürze will die KV sie veröffentlichen. © hil/aerzteblatt.de

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