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In der Schwangerschaft gelten null Promille

Donnerstag, 8. September 2016

/dpa

Berlin – Werdende Mütter sollten in Schwangerschaft und Stillzeit keinen Alkohol trinken. Darauf haben erneut der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), die Drogenbeauftragte der Bun­des­re­gierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hingewiesen. Am 9. September ist der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“.

Nach wie vor werden in Deutschland Babys mit fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) geboren, weil die werdenden Mütter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. Alkohol als Zellgift behindert die geistige und körperliche Entwicklung des Em­bryos im Mutterleib. Die Folge können irreversible Schädigungen bei den Kindern sein. Betroffene Kinder sind häufig ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.

„Schwangeren und ihren Partnern gut verständliche, praxisnahe Informationen und Tipps an die Hand geben zu können, ist uns ein wichtiges Anliegen“, erklärte BVF-Präsident Christian Albring. Das Thema Alkoholkonsum sei von großer Bedeutung, da es häufig ta­buisiert sei. „Es erfordert große Sensibilität vonseiten der Gynäkologinnen und Gynä­ko­logen, das Thema Alkohol anzusprechen und bei Problemen Unterstützung anzu­bie­ten“, erklärte er.

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, wies darauf hin, dass FASD weiter verbreitet sei als viele denken. „Durchschnittlich ist in jeder Schulklasse statistisch gesehen ein Kind betroffen“, so Mortler. Es sei ihr ein großes Anliegen, werdende Eltern über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufzuklären.

Zusammen mit dem BVF, der Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) und dem Deutschen Hebammenverband (DHV) hat die BZgA den Leitfaden „Bewusst verzichten. Alkoholfrei in der Schwangerschaft – Praxismodule für die Beratung Schwangerer“ entwickelt.

Das modular aufgebaute Manual bietet gynäkolo­gi­schen Fachkräften und Hebammen neben umfangreichen medizinischen Informationen zu alkoholbedingten fetalen Störungen vor allem auch praktische Hilfe für die Beratung von Schwangeren. Beispiele aus der Praxis und Anregungen für die Gesprächsführung sollen es Frauenärzten sowie Hebammen erleichtern, das Thema Alkoholkonsum sensi­bel anzusprechen und damit die Beratung zur alkoholfreien Schwangerschaft in das ei­gene berufliche Handeln zu integrieren. © EB/aerzteblatt.de

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