Ärzteschaft
KV Baden-Württemberg gegen Blankoverordnung von Heilmitteln
Mittwoch, 7. September 2016
Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wehrt sich gegen die im geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetz (HVVG) vorgesehene sogenannte Blankoverordnung von Physio-, Ergo- und Logotherapie. „Die vom Gesetzgeber vorgesehene Regelung, dass alleine der Physiotherapeut nach initialer ärztlicher Diagnose die Dauer einer Therapie bestimmt, ist aus unserer Sicht unverantwortlich, weil sie der Patientensicherheit entgegensteht“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke.
Der Arzt müsse aufgrund seiner zwölfjährigen Aus- und Weiterbildung die Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie tragen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Physiotherapeuten und andere Anbieter von Heilmitteln lediglich eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben“, ergänzte er.
Bei der sogenannten Blankoverordnung schreiben Ärzte den Therapeuten nicht mehr per Rezept eine bestimmte Behandlung vor. Stattdessen können Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden nach einer ärztlichen Untersuchung und Therapieempfehlung selbst entscheiden, welche konkrete Behandlung mit wie vielen Anwendungen für den Patienten notwendig ist. „Dabei gehen wir mit Augenmaß vor“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Die „Blankoverordnung“ würden daher zunächst in Modellvorhaben getestet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dem Gesetzentwurf in weiten zugestimmt, aber bei den Blankoverordnungen ebenfalls Änderungsbedarf angemeldet. „Solange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Alternativ könne eine entsprechende Bereinigung des vertragsärztlichen Ausgabenvolumens erfolgen.
Metke forderte die Bundesregierung jetzt auf, das Gesetz in den kommenden Anhörungsverfahren entsprechend nachzubessern und dabei insbesondere ärztlichen Sachverstand einzubeziehen. © hil/aerzteblatt.de

Leben die KV'en auch hinter dem Mond?
Ich kann mich noch erinnern, dass "Massagen" aus der Erstattung herausgenommen wurden, weil sie als "Wellness" angesehen wurden. Die Folge war, es wurden "manuelle Therapien" verschrieben und Krankengymnastik. Allerdings sind manuelle Therapien auch Muskelentspannende Therapien. Aber diese wurden dann vernachlässigt und die teureren Therapien wurden verschrieben. Damit die Patienten wenigstens die bekommen, sagten die Patienten, dass diese ihnen geholfen haben.
Studien (die natürlich nicht veröffentlicht werden durften) haben nämlich ergeben, dass in den meisten Fällen Massagen noch am besten geholfen haben. Verspannte Muskulatur kann man nicht gleich mit "Krankengymnastik" lockern, aber oft wird sie mit Massagen überflüssig und hält auch lange an (Sitzhaltungen können heute kaum mehr durch Zeitmangel/Arbeit kompensiert werden, und "richtiges" Sitzen gibt es nicht. Es sind oft Zwangshaltungen, die durch die Arbeit erforderlich sind. Und wenn Sie dann noch eine Gleitsichtbrille brauchen oder ständig zwischen 2 Brillen wechseln müssen, dann wird es noch schwieriger. Arbeitsplatzbrillen sind auch nur Gleitsichtbrillen für mittlere und nahe Bereiche).

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