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Ärzteschaft

KV Baden-Württemberg gegen Blankoverordnung von Heilmitteln

Mittwoch, 7. September 2016

Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wehrt sich gegen die im geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetz (HVVG) vorgesehene sogenannte Blanko­ver­ordnung von Physio-, Ergo- und Logotherapie. „Die vom Gesetzgeber vorgesehene Re­gelung, dass alleine der Physiotherapeut nach initialer ärztlicher Diagnose die Dauer einer The­rapie bestimmt, ist aus unserer Sicht unverantwortlich, weil sie der Patienten­sicherheit entgegensteht“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke.

Der Arzt müsse auf­grund seiner zwölfjährigen Aus- und Weiterbildung die Gesamtverantwortung für Diag­no­se und Therapie tragen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Physiotherapeuten und an­de­re Anbieter von Heilmitteln lediglich eine dreijährige Berufsausbildung absolviert ha­ben“, ergänzte er.

Bei der sogenannten Blankoverordnung schreiben Ärzte den Therapeuten nicht mehr per Rezept eine bestimmte Behandlung vor. Stattdessen können Physio- und Ergo­the­ra­peuten sowie Logopäden nach einer ärztlichen Untersuchung und Therapieempfehlung selbst entscheiden, welche konkrete Behandlung mit wie vielen Anwendungen für den Pa­tienten notwendig ist. „Dabei gehen wir mit Augenmaß vor“, betonte Bundes­gesund­heits­minister Hermann Gröhe (CDU). Die „Blankoverordnung“ würden daher zunächst in Modellvorhaben getestet.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dem Gesetzentwurf in weiten zuge­stimmt, aber bei den Blankoverordnungen ebenfalls Änderungsbedarf angemeldet. „So­lange die niedergelassenen Kollegen die preisbezogene Wirtschaftlichkeits­verantwor­tung tragen, müssen sie auch die Verordnungsmenge festlegen“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Alternativ könne eine entsprechende Bereinigung des vertragsärzt­lichen Ausgabenvolumens erfolgen.

Metke forderte die Bundesregierung jetzt auf, das Gesetz in den kommenden Anhö­rungsverfahren entsprechend nachzubessern und dabei insbesondere ärztlichen Sach­verstand einzubeziehen. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #115425
Herz1952
am Donnerstag, 8. September 2016, 17:10

Leben die KV'en auch hinter dem Mond?

Die Ärzte haben doch gar nicht die Zeit und das Wissen, was für die Patienten individuell in frage kommt. Da haben die Therapeuten wesentlich mehr Erfahrung und somit auch Erfolg.

Ich kann mich noch erinnern, dass "Massagen" aus der Erstattung herausgenommen wurden, weil sie als "Wellness" angesehen wurden. Die Folge war, es wurden "manuelle Therapien" verschrieben und Krankengymnastik. Allerdings sind manuelle Therapien auch Muskelentspannende Therapien. Aber diese wurden dann vernachlässigt und die teureren Therapien wurden verschrieben. Damit die Patienten wenigstens die bekommen, sagten die Patienten, dass diese ihnen geholfen haben.

Studien (die natürlich nicht veröffentlicht werden durften) haben nämlich ergeben, dass in den meisten Fällen Massagen noch am besten geholfen haben. Verspannte Muskulatur kann man nicht gleich mit "Krankengymnastik" lockern, aber oft wird sie mit Massagen überflüssig und hält auch lange an (Sitzhaltungen können heute kaum mehr durch Zeitmangel/Arbeit kompensiert werden, und "richtiges" Sitzen gibt es nicht. Es sind oft Zwangshaltungen, die durch die Arbeit erforderlich sind. Und wenn Sie dann noch eine Gleitsichtbrille brauchen oder ständig zwischen 2 Brillen wechseln müssen, dann wird es noch schwieriger. Arbeitsplatzbrillen sind auch nur Gleitsichtbrillen für mittlere und nahe Bereiche).
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