Politik
Neues Rettungsdienstgesetz in Schleswig-Holstein
Mittwoch, 7. September 2016
Kiel – Schleswig-Holstein erhält ein neues Rettungsdienstgesetz. Das Landeskabinett in Kiel hat dem Entwurf desselben jetzt zugestimmt. „Mit dem neuen Gesetz wird die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht und zukunftsorientiert gesichert“, erklärte Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD).
Sie wies darauf hin, dass sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren erheblich verändert hätten. Hauptgrund sei die demografische Entwicklung. „Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und die altersspezifischen Krankheitsbilder haben in den letzten Jahren bereits erheblich zugenommen und diese Entwicklung wird anhalten“, hieß es aus dem Kieler Gesundheitsministerium. So sei die Zahl der sogenannten bodengebundenen Rettungseinsätze von 2001 bis 2015 um 53,6 Prozent auf rund 472.000 Einsätze gestiegen, altersspezifische Krankheitsbilder nähmen zu.
Das neue Gesetz regelt erstmals die Luftrettung und verzahnt diese mit dem bodengebundenen Rettungsdienst. Das Land Schleswig-Holstein wird Träger der Luftrettung und beauftragt Luftrettungsunternehmen mit der Durchführung.
Der bodengebundene Rettungsdienst bleibt Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Die Notfallrettung sollen künftig ausschließlich öffentliche Rettungsdienste sicherstellen. „Private Unternehmen sind daher zukünftig auf den Krankentransport zu beschränken“, hieß es aus dem Ministerium.
„Wir stellen mit diesem Gesetz die Weichen für die Sicherstellung der zukünftigen Notfallversorgung“, resümierte Alheit.
In Schleswig-Holstein haben sich alle Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes in der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst zusammengeschlossen. Unter ihrem Dach haben die ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Rettungsdienstschulen und anderen Empfehlungen für ärztliches Handeln und Behandlungsleitlinien für das Assistenzpersonal erstellt. © hil/aerzteblatt.de

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