NewsPolitikGericht bekräftigt medizinische Grenzen bei künstlicher Befruchtung
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Gericht bekräftigt medizinische Grenzen bei künstlicher Befruchtung

Mittwoch, 7. September 2016

/dpa

München – Das Verwaltungsgericht München hat die Grenzen der Präimplantations­diag­nos­tik (PID) bei künstlicher Befruchtung bekräftigt. Auch eine relativ neue Diagnose­me­tho­de, die sogenannte Blastozysten – das frühe Stadium der Embryoentwicklung – gene­tisch untersucht, unterliege eindeutig dem Präimplantationsgesetz, betonte heute der Vorsitzen­­­de Richter.

Daher müsse die Ethikkommission über die Eingriffe entscheiden. Das Gericht wies damit die Klage eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ge­gen die Stadt München ab, die dem Labor die Anwendung der Diagnose ohne vorhe­rige Einschaltung der Kommission untersagt hatte.

In Deutschland ist die genetische Untersuchung befruchteter und entwicklungsfähiger Ei­zellen, verboten. Ausnahmen sind etwa bei drohender schwerer Schädigung des Em­bry­os mög­lich. Dann müssen aber eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, da­run­­ter die Prüfung und Zustimmung durch eine Ethikkommission.

Die Anwältin des Labors argumentierte unter anderem, den Frauen solle durch die Diag­nos­tik das „traumatische Erlebnis“ einer Tot- oder Fehlgeburt erspart werden. „Es ist ein Hilfsangebot, das ist schon klar“, sagte der Richter hingegen. „Das heißt trotzdem, dass die Ethikkommission drüberschaut.“ © dpa/aerzteblatt.de

Themen:

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER