Ärzteschaft
KV Westfalen-Lippe fördert Hausarztniederlassung in weiteren Regionen
Mittwoch, 7. September 2016
Dortmund – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) fördert die Niederlassung von Hausärzten in sieben weiteren Regionen: in Borgholzhausen, Espelkamp, Halle, Isselburg, Rahden, Rheda-Wiedenbrück und Rhede. Damit gibt es in Westfalen-Lippe nun 17 Städte und Gemeinden, die besonders intensiv um hausärztlichen Nachwuchs werben, um keine Lücken in der Versorgung entstehen zu lassen. Die KVWL unterstützt Ärzte, die sich in diesen Städten und Gemeinden als Hausarzt niederlassen oder dort einen Kollegen anstellen wollen mit Praxisdarlehen und Umsatzgarantien.
„Es ist sicher nicht nur das Geld, das junge Ärzte motiviert, in einer ländlichen Region eine Hausarztpraxis zu übernehmen oder nicht“, sagte der zweite Vorsitzende der KVWL, Gerhard Nordmann. Wichtig seien auch das kulturelle und sportliche Angebot, ein Arbeitsplatz für den Partner, die Schulen vor Ort und die Wohnsituation. „Eine finanzielle Förderung kann aber das oft zitierte Zünglein an der Waage sein, wenn sich ein Kandidat zwischen mehreren Optionen entscheiden kann“, so der KV-Vize. Er wies darauf hin, dass die KV bislang in zwei Mittelbereichen eine drohende Unterversorgung abwenden und in weiteren Kommunen die hausärztliche Versorgung unterstützen konnte.
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Die KV stellte jetzt eine überarbeitete Liste der Förderbereiche vor. Grundlage sind weiterhin die sogenannten Mittelbereiche der Bedarfsplanung. Für Interessenten ist aber häufig unklar, welche Gemeinden zu diesen Mittelbereichen gehören. Deshalb enthält die KV-Liste jetzt die förderfähigen Gemeinden in Westfalen-Lippe in alphabetischer Reihenfolge. Die Veränderungen in der Versorgung werden in Quartalsabständen überprüft und das Förderverzeichnis angepasst. „Wir haben hier ein Frühwarnsystem, mit dem wir sehr zielgerecht erfassen können, wo sich vor allem aufgrund der Altersstruktur der Ärzte vor Ort und der bestehenden Versorgungsdichte Probleme ankündigen“, berichtete Nordmann. © hil/aerzteblatt.de

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