Ärzteschaft
KV Berlin macht Vorschläge zur Organisation der Notdienstversorgung
Donnerstag, 8. September 2016
Berlin – Mit einem Katalog eigener Vorschläge greift die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin in die Debatte um die Notdienstversorgung der Patienten ein. Zuvor hatte das IGES-Institut in Berlin die Kosten für die Behandlung von Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser, denen ein niedergelassener Arzt ebenso gut hätte helfen können, jährlich auf knapp 4,8 Milliarden Euro beziffert. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte zudem kürzlich, an rund 1.600 Krankenhäusern in Deutschland sogenannte Portalpraxen einzurichten. Sie sollen nach dem Willen des vdek die zentrale Anlaufstelle für Patienten außerhalb der Sprechzeiten werden.
Die Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Angelika Prehn, schlägt jetzt vor, Hausärzte an den Kliniken anzustellen. Sie sollten in der Rettungsstelle arbeiten und entscheiden, was ein ambulanter und was ein stationärer Fall sei. „Grundsätzlich gilt hier zunächst: Alle, die im Rettungswagen angefahren werden, gehören in die Notaufnahme, alle anderen in die Notdienstpraxis (,Portalpraxis‘), sprich: in die ambulante Versorgung“, so Prehn.
Patienten, die nicht im Rettungswagen gebracht würden, sollen zur Behandlung in der Klinikaufnahme zunächst 20 Euro bezahlen. Handle es sich doch um einen Notfall, werde die Gebühr zurückerstattet, so Prehns Vorschlag zur Patientensteuerung. Die Ersteinschätzung in der Klinik sollten eine geschulte Aufnahmekraft des Krankenhauses und der Hausarzt gemeinsam vornehmen. „Voraussetzung ist, dass die Krankenkassen die in den Rettungsstellen durchgeführten Untersuchungen vollständig bezahlen“, forderte Prehn.
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Sie warnte vor einer „großen Fehlversorgung, die sich im ambulanten Bereich bemerkbar macht, wenn wir nach den Ideen des vdek in jedes Krankenhaus rund um die Uhr niedergelassene Ärzte setzen“, so die KV-Vorsitzende.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte nach der Veröffentlichung des vdek-Gutachtens erklärt, sie unterstütze den Ansatz der Kooperation von KVen und Krankenhäusern. „Es bräuchte Strukturen, die es ermöglichen, dass die Bereitschaftsdienstpraxen der KVen enger mit den Klinikambulanzen zusammenarbeiten“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen.
Wo genau derartige „Schlüsselstandorte“ eingerichtet würden, müssten die regionalen Experten entscheiden. Hier bräuchte es entsprechende Vereinbarungen von KVen und Kliniken. „Dann dürfte es allerdings in diesen Regionen keine Doppelstrukturen der Notfallversorgung mehr geben“, so der KBV-Chef.
Wichtig sei in diesem Zusammenhang aber „eine echte Aufgaben- und Mengenplanung“, wozu auch die gemeinsame Nutzung von Geräten, Personal und Räumlichkeiten gehöre. „Gerade in ländlichen Regionen wird es in Zukunft unerlässlich sein, so entstandene Synergien zu nutzen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende. © hil/aerzteblatt.de

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