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Ärzteschaft

Neue Vereinbarung soll Zusatzweiterbildung Schmerztherapie vereinfachen

Donnerstag, 8. September 2016

Berlin – Auf eine neue Schmerztherapie-Vereinbarung haben sich Kassenärztliche Bun­desvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt. Sie regelt die Weiterbil­dungs­­voraussetzungen und vereinfacht Praxisabläufe. „Mit der aktualisierten Verein­ba­rung werden wir mehr Ärzte für die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten ge­winnen können“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

„Die Anpassung an moderne Arbeitszeitmodelle, der Wegfall des obligatorischen Ein­gangskolloquiums unter bestimmten Voraussetzungen und die Einführung einer befris­te­ten Dokumentationsprüfung sind wichtige Schritte, um den Ärztezugang zu einer qua­li­täts­gesicherten schmerzmedizinischen Versorgung zu erleichtern und damit die Nach­wuchs­problematik etwas zu entschärfen“, erklärte der Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), Joachim Nadstawek.

Künftig haben Ärzte die Möglichkeit, die für die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerz­the­rapie“ erforderliche zwölfmonatige Tätigkeit in einer schmerz­thera­peutischen Aus­bil­dungseinrichtung auch halbtags durchzuführen.

Außerdem werden die Praxisbedingungen flexibler gestaltet. So gelten die Vorgaben, die den Umfang schmerztherapeutischer Sprechstunden pro Woche festlegen, künftig nicht mehr pro Arzt, sondern für dessen Praxisstandorte insgesamt. Ärzte können Sprech­zei­ten, die Schmerzpatienten vorbehalten sind, also nun auch auf ihre Haupt- und Zweig­praxen aufteilen.

Zudem wurde die Dokumentationsprüfung vereinfacht. „Es war uns wichtig, die Quali­täts­standards auf international höchstem Niveau zu halten und trotzdem Erleichterungen für den Zugang zu erreichen. Dies ist uns gelungen“, sagte Gassen.

Die neue Vereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung gilt ab Anfang Oktober. © hil/aerzteblatt.de

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