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Politik

MTA-Verband fordert zügige Überarbeitung der Ausbildungsinhalte

Freitag, 9. September 2016

/dpa

Berlin – Die Ausbildung der medizinisch-technischen Assistenten (MTA) muss unverzüg­lich überarbeitet werden, um Missstände zu beseitigen und dem akuten Nachwuchs­man­gel entgegenzuwirken. Das fordert der Dachverband für Technologen und Analytiker in der Medizin Deutschland (DVTA). Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine An­frage der Linksfraktion bezeichnet der Verband als „Skandal“. Darin hatte die Regierung erklärt, dass für eine qualitativ hochwertige Berufsausübung der MTA die Grundlagen in der Ausbil­dung geschaffen würden. Einen Überarbeitungsbedarf wolle man prüfen.

„Wir sind von der Rückmeldung der Bundesregierung mehr als enttäuscht“, erklärten die DVTA-Präsidentinnen Anke Ohmstede und Christiane Maschek. Man habe zumindest er­wartet, dass die Regierung den dringenden Handlungsbedarf in der MTA-Ausbildung er­kenne und entsprechend zu handeln gedenke. Die Aussage, dass die Regierung in ei­nem Ausbildungsbereich mit extremer Entwicklungsdynamik den Überarbeitungsbedarf eines fast 25 Jahre alten Gesetzes „prüfe“, ohne einen konkreten Zeitplan nennen zu können, sei ein Skandal, so die Präsidentinnen.

Die medizinisch-technische Entwicklung auf den Gebieten der Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin schreitet rasant voran. Die MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTA-APrV) stammt aus dem Jahr 1994, das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTAG) aus dem Jahr 1993. Eine inhaltliche Überarbeitung fand seither nicht statt. Beide Gesetze hinkten „hoffnungslos hinter der Realität her“, erklärte der Verband. Ausbildungsinhalte müssen dringend aktu­a­lisiert werden.

Der DVTA fordert darüber hinaus, dass die Ausbildung um Tätigkeiten zu erweitern, die in der Praxis schon jetzt dauerhaft an MTA delegiert werden. Neben der von der Bundes­re­gierung zugesagten Teilzeitaus­bildung, sollten im MTAG insbesondere auch Teil­aka­de­mi­sierung und Fern­unter­richt, der sich im Model Homburg-Saar bestens bewährt habe, geregelt werden, heißt es.

© may/EB/aerzteblatt.de

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