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Politik

Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz mit Abstand am höchsten

Montag, 12. September 2016

Hamburg – Auf Unterschiede bei den sogenannten Landesbasisfallwerten hat die Tech­ni­ker Krankenkasse (TK) hingewiesen. Spitzenreiter ist im Augenblick Rhein­land-Pfalz mit 3.465,02 Euro. Schlusslichter sind Baden-Württemberg mit 3.272,21 Euro sowie Hessen mit 3.264,35 Euro.

Der Landesbasisfallwert ist die wichtigste rechnerische Größe bei der Abrechnung der Krankenhäuser nach dem Fallpauschalensystem. Er wird zwischen den Ver­bänden der Krankenkassen und den Kranken­haus­ge­sellschaften der Länder vereinbart. Der Preis einer Leis­tung ergibt sich aus dem Landesbasisfallwert multi­pliziert mit einem Faktor für die jeweilige Erkrankung.

Der Wert beträgt im Bundesdurchschnitt im Augenblick 3.290,74 Euro. Rheinland-Pfalz liegt rund 5,3 Prozent darüber, gefolgt vom Saarland mit 3.340 Euro.

„Die regionalen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind teilweise his­to­risch bedingt“, erläuterte Jörg Manthey, Krankenhausexperte bei der TK. Dies hat immer wieder zu Unzufriedenheit in den Ländern geführt. „Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Niedersachsen bleibt besorgniserregend“, warnte zum Beispiel der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Gerhard Tepe, nach einer Befragung von 134 Kliniken Anfang des Jahres.

Ein Grund dafür sei, dass der Landesbasisfallwert zur Vergütung von stationären Leis­tungen in Niedersachsen deutlich geringer sei als in anderen Bundesländern und auch als im deutschlandweiten Durchschnitt. „Für die gleichen medizinischen und pflegeri­schen Leistungen standen den niedersächsischen Krankenhäusern 2015 rund 70 Milli­o­nen Euro weniger zur Verfügung, als dies bei einer bundeseinheitlichen Bezahlung der Fall gewesen wäre“, rechnete die Krankenhausgesellschaft vor. © hil/aerzteblatt.de

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