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Politik

Frühe Nutzenbewertung darf Therapiefreiheit der Ärzte nicht einschränken

Montag, 12. September 2016

/dpa

München/Stuttgart/Dortmund – Vor Einschränkungen bei der Therapiefreiheit der Ärzte haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Bayern, Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe gewarnt. Hintergrund ist das Vorhaben der Politik, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln über die Arztinformationssysteme den nieder­gelassenen Medizinern schnell zugänglich zu machen. „Diesen Ausbau begrüßen wir aus­drücklich, solange damit eine bessere und zeitnähere Information der Ärzte über die Ergebnisse bezweckt und bewirkt wird“, schreiben die drei KV-Vorsitzenden Wolfgang Krombholz, Norbert Metke und Wolfgang-Axel Dryden in einem offenen Brief an Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Sie erinnern aber daran, dass die frühe Nutzenbewertung, „einzig und allein ein Instru­ment zur angemessenen Preisfindung bei neuen Medikamenten“ ist. Die neuen Informa­tionen in den Arztinformationssystemen seien keine „Nebenleitlinie zur Arzneimittel­ver­ord­nung“ und dürften die Leitlinien der Fachgesellschaften keinesfalls ersetzen. „Ins­be­son­dere muss es ausgeschlossen sein, dass Krankenkassen diese Informationen als Kri­te­rium verwenden, um Prüfanträge gegen Ärzte zu erwirken“, schreiben die drei KV-Vor­sitzenden. Sie fordern Gröhe auf, dies bereits im Gesetz auszuschließen „um weite­rem Unmut in der Ärzteschaft vorzubeugen“, wie es in dem Brief heißt.

„Die Politik der großen Koalition war bisher nicht besonders ärztefreundlich“, schreiben Krombholz, Metke und Dryden. Dies habe bereits in der Vergangenheit zu großem Unmut unter den Ärzten geführt. Wenn sich nun abzeichnen sollte, dass ärztliche Leitlinien der Fachgesellschaften durch die Hintertüre durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – und damit unter direktem Kasseneinfluss – unterlaufen würden, dann sei dies ein weiterer schwerer Schlag der Politik gegen die Therapiefreiheit, warnen sie.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die Intention des Briefes der drei KV-Vorstandsvorsitzenden. „Die Informationen in den Praxisverwaltungssystemen können Ärzte bei der Therapieentscheidung unterstützen. Natürlich dürfen sie nicht zu einem Regress durch die Hintertür führen“, sagte ein Sprecher der KBV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte­schaft (AkdÄ) begrüßten, dass der G-BA seine Be­schlüsse über die frühe Nutzen­be­wertung neuer Arzneimittel so aufbereiten soll, dass sie der Ärzteschaft über die Praxis­software zur Verfügung stehen. Voraussetzung sei jedoch, dass dafür nur unab­hängige Informationen verwendet werden. Eine mitgestaltende Rolle der pharma­zeu­tischen Industrie lehnen BÄK und AkdÄ ab.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte Ende Juli einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung“ vorgelegt. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #115425
Herz1952
am Mittwoch, 14. September 2016, 15:15

Nutzlose Informationen

Was nützt den Ärzten - und vor allen Dingen auch den Patienten - die frühe Nutzenbewertung in der Praxis, wenn der G-BA keinen Nutzen erkennt, aber dieser doch vorhanden ist.

Die KBV sollte lieber den Ärzten den Paragrafen 31 Abs. 1, Satz 4 SGB V "einimpfen", damit sie ihre Therapiefreiheit erhalten.

Es ist erschütternd, wie wenig gesetzliches Verständnis die Ärzte haben, wenn ein selbständiger Handwerker mehr Wissen vorweisen muss, dass er seine Arbeit ordnungsgemäß erledigen kann.
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