Politik
Frühe Nutzenbewertung darf Therapiefreiheit der Ärzte nicht einschränken
Montag, 12. September 2016
München/Stuttgart/Dortmund – Vor Einschränkungen bei der Therapiefreiheit der Ärzte haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Bayern, Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe gewarnt. Hintergrund ist das Vorhaben der Politik, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln über die Arztinformationssysteme den niedergelassenen Medizinern schnell zugänglich zu machen. „Diesen Ausbau begrüßen wir ausdrücklich, solange damit eine bessere und zeitnähere Information der Ärzte über die Ergebnisse bezweckt und bewirkt wird“, schreiben die drei KV-Vorsitzenden Wolfgang Krombholz, Norbert Metke und Wolfgang-Axel Dryden in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Sie erinnern aber daran, dass die frühe Nutzenbewertung, „einzig und allein ein Instrument zur angemessenen Preisfindung bei neuen Medikamenten“ ist. Die neuen Informationen in den Arztinformationssystemen seien keine „Nebenleitlinie zur Arzneimittelverordnung“ und dürften die Leitlinien der Fachgesellschaften keinesfalls ersetzen. „Insbesondere muss es ausgeschlossen sein, dass Krankenkassen diese Informationen als Kriterium verwenden, um Prüfanträge gegen Ärzte zu erwirken“, schreiben die drei KV-Vorsitzenden. Sie fordern Gröhe auf, dies bereits im Gesetz auszuschließen „um weiterem Unmut in der Ärzteschaft vorzubeugen“, wie es in dem Brief heißt.
„Die Politik der großen Koalition war bisher nicht besonders ärztefreundlich“, schreiben Krombholz, Metke und Dryden. Dies habe bereits in der Vergangenheit zu großem Unmut unter den Ärzten geführt. Wenn sich nun abzeichnen sollte, dass ärztliche Leitlinien der Fachgesellschaften durch die Hintertüre durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – und damit unter direktem Kasseneinfluss – unterlaufen würden, dann sei dies ein weiterer schwerer Schlag der Politik gegen die Therapiefreiheit, warnen sie.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die Intention des Briefes der drei KV-Vorstandsvorsitzenden. „Die Informationen in den Praxisverwaltungssystemen können Ärzte bei der Therapieentscheidung unterstützen. Natürlich dürfen sie nicht zu einem Regress durch die Hintertür führen“, sagte ein Sprecher der KBV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) begrüßten, dass der G-BA seine Beschlüsse über die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel so aufbereiten soll, dass sie der Ärzteschaft über die Praxissoftware zur Verfügung stehen. Voraussetzung sei jedoch, dass dafür nur unabhängige Informationen verwendet werden. Eine mitgestaltende Rolle der pharmazeutischen Industrie lehnen BÄK und AkdÄ ab.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte Ende Juli einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung“ vorgelegt. © hil/aerzteblatt.de

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Die KBV sollte lieber den Ärzten den Paragrafen 31 Abs. 1, Satz 4 SGB V "einimpfen", damit sie ihre Therapiefreiheit erhalten.
Es ist erschütternd, wie wenig gesetzliches Verständnis die Ärzte haben, wenn ein selbständiger Handwerker mehr Wissen vorweisen muss, dass er seine Arbeit ordnungsgemäß erledigen kann.

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