Ärzteschaft
Nephrologen fordern Aufbau eines Dialyseregisters
Montag, 12. September 2016
Berlin – Ein verbindliches deutschlandweites Dialyseregister fordert die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN). „Deutschland ist, was Daten zur Dialyse angeht, ein Entwicklungsland“, sagte deren Präsident Jürgen Floege. Im Augenblick sei weder bekannt, wie viele Patienten chronisch dialysiert würden, noch, wie sich die Patienten auf die verschiedenen Dialyseverfahren verteilten. Das könne nur anhand alter oder ausländischer Daten sowie aus nur unvollständig zur Verfügung stehenden Daten der Kassen abgeschätzt werden. „Wir wissen auch nicht, ob und wie sich die Inzidenz der Dialysepflichtigkeit verändert, noch, wie hoch derzeit die Sterblichkeit an der Dialyse ist“, so Floege.
Seit April 2007 sind in Deutschland Qualitätssicherungsrichtlinien in der Dialyse in Kraft. Seither sammeln die Dialysezentren Daten zur Qualitätskontrolle. Diese werden statistisch ausgewertet und in Jahresberichten zusammengefasst veröffentlicht. Die Auswertungen sind laut DGfN wichtig, um die Ergebnisqualität zu erfassen und gegebenenfalls regionale Unterschiede auszugleichen – „die grundlegenden Fragestellungen, die eine verantwortungsvolle Versorgungsplanung ermöglichen, beantworten diese Berichte jedoch nicht“, hieß es aus der Fachgesellschaft. Außerdem erfassten diese Daten nur Patienten, die über die gesetzlichen Krankenkassen ambulant versorgt werden, nicht aber Privatpatienten und Patienten, die eine sogenannte teilstationäre Dialyse erhalten.
Ein Dialyseregister sollte laut DGfN die Inzidenz und Prävalenz chronischer Dialysepatienten in Deutschland im Zeitverlauf erfassen. Wichtig seien außerdem die Komorbiditäten der Patienten und die Verteilung der Dialyseverfahren in Abhängigkeit von Alter und Grunderkrankung. Außerdem sollte das Register die Mortalität chronischer Dialysepatienten in Deutschland erfassen und klären, welche Patientengruppen besonders gefährdet sind.
zum Thema
- Übersicht Dialyseregister in Europa
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse
- G-BA-Jahresbericht 2014 zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse
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Weitere Ziele seien, geschlechts- und altersabhängige Unterschiede in Bezug auf Häufigkeiten und Mortalität zu erfassen sowie die Ergebnisse im internationalen Vergleich zu bewerten. „Erfreulicherweise wurde bereits eine Schnittstelle zwischen Transplantationsregister und Dialyseregister im Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters verankert, doch was nützt eine Schnittstelle, wenn es kein Dialyseregister gibt?“, fragt die Fachgesellschaft.
Floege betont, Dialyse und Transplantation sollten nicht isoliert sondern gemeinsam betrachtet werden. Es sei an der Zeit, dass diese peinliche Dokumentationslücke geschlossen werde. Es könne nicht sein, dass das Prestigeprojekt Transplantationsregister aus politischen Gründen vorangetrieben werde, die Mehrzahl der Fälle, die einer Nierenersatztherapie bedürften, aber nicht entsprechend dokumentiert und ausgewertet werden, kritisierte der Nephrologe. © hil/aerzteblatt.de

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