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Politik

Mutterschaftsgeld bald auch für selbstständige Privatversicherte

Dienstag, 13. September 2016

/dpa

Berlin - Der gesetzliche Mutterschutz soll nach Plänen des Bundesgesundheitsminis­te­riums (BMG) künftig auch für selbstständige Privatversicherte gelten: Auch Frauen, die privat krankenversichert sind und als Selbstständige arbeiten, sollen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld erhalten, sagte die ­Staats­sekretärin im Bundesgesundheitsministrium, Annette Widmann-Mauz (CDU), der Rhei­ni­schen Post.

„Wir werden das Versicherungsvertragsgesetz so anpassen, dass die Private Kranken­versicherung künftig verpflichtet ist, Frauen einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten“, sagte Widmann-Mauz, die Vorsitzende der Frauenunion ist. Die CDU-Politi­ke­rin sprach von einer „Schutzlücke für werdende Mütter“, die geschlossen werden müsse. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Vorschlag von den Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Beratungen positiv aufgegriffen wird“, erklärte sie.

„Ich möchte, dass selbstständige Frauen, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen auch, von der Reform des Mutterschutzgesetzes profitieren“, sagte auch Familienministerin Manu­ela Schwesig (SPD). Frauen, die als Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abge­schlossen hätten, sollten künftig auch während der Mutterschutzfristen Kranken­ta­ge­geld von ihrer privaten Krankenversicherung bekommen.

Die dazu notwendigen Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes sollen in Kürze dem Bundestag vorgelegt werden. Bereits im Frühjahr hatte Schwesig eine Reform auf den Weg gebracht, wonach Mutterschutz künftig auch von Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in Anspruch genommen werden kann. Das Gesetz ist noch in der parlamentarischen Beratung. Am kommenden Montag gibt es dazu im Bundestag eine Anhörung.­ © afp/dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 14. September 2016, 00:01

Selbstständige Privatversicherte benachteiligt!

Ich gehe davon aus, dass die bisherige Regelung mit Extra-Mutterschafts- und Mutterschutz-Schlupflöchern für die Privaten Krankenversicherer (PKV) rechts- und verfassungswidrig war und ist (Gleichheitsgrundsatz/Benachteiligungs-Verbot).

Die PKV muss mindestens den gleichen Versicherungsschutz bieten wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Aber spätesten seit der krachend gescheiterten "Riester/Maschmeyer" Rente sitzt die gesamte Versicherungswirtschaft ja bei "Mutti" auf dem Schoß?

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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