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Telematik: Schluss mit D2D – Ärzte müssen rasch handeln

Donnerstag, 15. September 2016

München – Die seit dem Jahr 2001 existierende D2D-Technologie wird im Oktober end­gültig von dem Kommunikationskanal KV-Connect abgelöst. KV Telematik und Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass alle noch be­stehen­den D2D-Anwenderkonten am 31. September 2016 deaktiviert wer­den. Darauf hat nun auch noch einmal die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) auf­merk­sam gemacht.

D2D („doctor-to-doctor“) war rund 15 Jahre im Einsatz. Der Übertragungsweg für elektro­nische Daten im Gesundheitswesen wurde vor allem von Praxen in Nordrhein, Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen genutzt, zum Beispiel zur Abrechnung und zur elektronischen Dokumentation von Disease-Management-Programmen (eDMP). Nach Angaben der KVB gibt es in Bayern noch rund 200 Praxen, die D2D nutzen. Wie viele Ärzte bundesweit betroffen sind, dazu gibt es keine Zahlen.

Ab dem 1. Oktober ist es Ärzten und Psychotherapeuten nicht mehr möglich, den D2D-Kommunikationsdienst zu nutzen. Das hat Folgen für noch aktive D2D-Anwender, denn ein Umstieg auf einen alternativen Dienst erfolgt nicht automatisch. Jede betroffene Praxis oder medizinische Einrichtung muss selbst ent­scheiden, auf welchen Kommu­nika­tio­nskanal sie in Zukunft zurückgreifen möchte. Wenn kein neuer Dienst gewählt wird, ist es beispielsweise ab 1. Oktober 2016 nicht mehr mög­lich, Abrechnungsdaten online an die KVen zu übermitteln.

Anleitung der KV Telematik: Umstellung D2D zu KV-Connect

   KV-Connect-Registrierung: Genau wie bei D2D benötigen Ärzte eine KV-Connect-Registrierung. Diese Anmeldung kann einfach beantragt werden. Es gibt dabei unterschiedliche Anmeldewege für nieder­gelassene Ärzte, Durchgangsärzte ohne KV-Zu­lassung und Krankenhäuser. Die Registrierungs­for­mulare müssen an die zuständige KV geschickt werden.

    Zugang zum Sicheren Netz: Sollten Ärzte D2D über einen direkten ISDN-Einwahl-Zugang nutzen, muss dieser durch einen Zugang zum Sicheren Netz ersetzt werden – beispielsweise durch einen KV-SafeNet-Anschluss. Mehr Infos gibt es hier.

    Prüfung der Software: Die eingesetzte Software muss KV-Connect unterstützen. Ärzte müssen sich mit Ihrem zuständigen Softwarebetreuer in Verbindung setzen. Es gibt eine Liste, der zu entnehmen ist, ob die Software als auditiert gelistet ist.

Quelle: KBV

Die KBV wies darauf hin, dass Praxen, die von D2D auf KV-Connect umsteigen, sich bei ihrer Kassenärztlichen Vereini­gung für den neuen Kommunika­tions­dienst registrieren müssen. Sie erhalten dort auch die Zugangsdaten. Danach müssen sie den Anbieter ihres Praxis­ver­waltungssystems beauftragen, KV-Con­nect und die entsprechenden Dienste in ihrer Software freizuschalten. Praxen, die noch keinen Zugang zum Sicheren Netz haben, be­nötigen außerdem einen An­schluss, zum Beispiel KV-SafeNet. Die KV Telematik, eine Tochtergesellschaft der KBV, unterstützt die Praxen beim Wech­sel und stellt unter anderem eine An­lei­tung bereit (siehe Kasten).

Auch der Vorstand der KVB empfiehlt betroffenen Ärzten, in jedem Fall so schnell wie möglich tätig zu werden und einen alternativen Kommunikationsdienst zu wählen. Die Systembetreuer der be­troffenen D2D-Anwender sind laut KVB dazu aufge­rufen, gemeinsam mit ihren Kunden neue Kommunikationskanäle einzurichten. Die KVB hat für Mitglieder, die sich über die D2D-Umstellung informieren möchten, eine Hotline (089/57093-40050) geschaltet. Außerdem bietet die KV einen Überblick über die ver­füg­baren Alternativen zu D2D.

© may/EB/aerzteblatt.de

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