Ärzteschaft
Telematik: Schluss mit D2D – Ärzte müssen rasch handeln
Donnerstag, 15. September 2016
München – Die seit dem Jahr 2001 existierende D2D-Technologie wird im Oktober endgültig von dem Kommunikationskanal KV-Connect abgelöst. KV Telematik und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass alle noch bestehenden D2D-Anwenderkonten am 31. September 2016 deaktiviert werden. Darauf hat nun auch noch einmal die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aufmerksam gemacht.
D2D („doctor-to-doctor“) war rund 15 Jahre im Einsatz. Der Übertragungsweg für elektronische Daten im Gesundheitswesen wurde vor allem von Praxen in Nordrhein, Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen genutzt, zum Beispiel zur Abrechnung und zur elektronischen Dokumentation von Disease-Management-Programmen (eDMP). Nach Angaben der KVB gibt es in Bayern noch rund 200 Praxen, die D2D nutzen. Wie viele Ärzte bundesweit betroffen sind, dazu gibt es keine Zahlen.
Ab dem 1. Oktober ist es Ärzten und Psychotherapeuten nicht mehr möglich, den D2D-Kommunikationsdienst zu nutzen. Das hat Folgen für noch aktive D2D-Anwender, denn ein Umstieg auf einen alternativen Dienst erfolgt nicht automatisch. Jede betroffene Praxis oder medizinische Einrichtung muss selbst entscheiden, auf welchen Kommunikationskanal sie in Zukunft zurückgreifen möchte. Wenn kein neuer Dienst gewählt wird, ist es beispielsweise ab 1. Oktober 2016 nicht mehr möglich, Abrechnungsdaten online an die KVen zu übermitteln.
Anleitung der KV Telematik: Umstellung D2D zu KV-Connect
KV-Connect-Registrierung: Genau wie bei D2D benötigen Ärzte eine KV-Connect-Registrierung. Diese Anmeldung kann einfach beantragt werden. Es gibt dabei unterschiedliche Anmeldewege für niedergelassene Ärzte, Durchgangsärzte ohne KV-Zulassung und Krankenhäuser. Die Registrierungsformulare müssen an die zuständige KV geschickt werden.
Zugang zum Sicheren Netz: Sollten Ärzte D2D über einen direkten ISDN-Einwahl-Zugang nutzen, muss dieser durch einen Zugang zum Sicheren Netz ersetzt werden – beispielsweise durch einen KV-SafeNet-Anschluss. Mehr Infos gibt es hier.
Prüfung der Software: Die eingesetzte Software muss KV-Connect unterstützen. Ärzte müssen sich mit Ihrem zuständigen Softwarebetreuer in Verbindung setzen. Es gibt eine Liste, der zu entnehmen ist, ob die Software als auditiert gelistet ist.
Quelle: KBV
Die KBV wies darauf hin, dass Praxen, die von D2D auf KV-Connect umsteigen, sich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für den neuen Kommunikationsdienst registrieren müssen. Sie erhalten dort auch die Zugangsdaten. Danach müssen sie den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems beauftragen, KV-Connect und die entsprechenden Dienste in ihrer Software freizuschalten. Praxen, die noch keinen Zugang zum Sicheren Netz haben, benötigen außerdem einen Anschluss, zum Beispiel KV-SafeNet. Die KV Telematik, eine Tochtergesellschaft der KBV, unterstützt die Praxen beim Wechsel und stellt unter anderem eine Anleitung bereit (siehe Kasten).
Auch der Vorstand der KVB empfiehlt betroffenen Ärzten, in jedem Fall so schnell wie möglich tätig zu werden und einen alternativen Kommunikationsdienst zu wählen. Die Systembetreuer der betroffenen D2D-Anwender sind laut KVB dazu aufgerufen, gemeinsam mit ihren Kunden neue Kommunikationskanäle einzurichten. Die KVB hat für Mitglieder, die sich über die D2D-Umstellung informieren möchten, eine Hotline (089/57093-40050) geschaltet. Außerdem bietet die KV einen Überblick über die verfügbaren Alternativen zu D2D.
© may/EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.