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Politik

Organspende: Debatte um Widerspruchsregelung

Donnerstag, 15. September 2016

/dpa

Osnabrück – In den Niederlanden hat gestern das Parlament mit extrem knapper Mehr­heit beschlossen, dass in der Organspende künftig das Widerspruchsrecht gelten soll. Wer sich nicht entscheidet, wird dort künftig als Spender registriert. Wer seine Organe nicht nach seinem Tod spenden will, muss das schriftlich erklären. Karl Lauterbach, Fraktionsvize der SPD, plädierte nun für eine Neuregelung der Organspende auch in Deutschland.

Er halte eine Regelung, nach der grundsätzlich jeder Organspender sei, für richtig, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Lauterbach sprach sich dafür aus, die in Deutsch­land gelten­de Regelung „noch einmal gründlich zu überprüfen“.

„Ich habe die Diskussion in den Niederlanden verfolgt“, sagte Lauterbach. Auch hier­zu­lan­de gebe es viel zu wenig Spender. „Wir müssen einsehen, dass wir in Deutschland mit unserer jetzigen Regelung wahrscheinlich nicht weiter kommen.“ Unabdingbar für eine solche Neuregelung sei ein Widerspruchsrecht, unterstrich der SPD-Politiker. „Wer kein Organspender sein will, kann dem selbstverständlich wider­sprechen. Damit das funktio­niert, müssen wir alles dafür tun, dass der Widerspruch auch gehört wird."

Die Bundesärztekammer (BÄK) findet den Vorstoß falsch. Die Ärzteschaft in Deutschland habe sich nach intensiver Diskussion bereits 2011 gegen die Widerspruchsregelung, wie sie derzeit in den Niederlanden beraten werde, und für das Modell einer Informations- und Selbstbestimmungslösung bei der Organspende ausgesprochen, sagte BÄK-Präsi­dent Frank-Ulrich Montgomery.

Der Gesetzgeber in Deutschland habe mit der im Jahr da­rauf beschlossenen Entschei­dungslösung, die unter anderem die regelmäßige Abfra­ge der Organspendebereitschaft vorsieht, viele Vorschläge der Ärzteschaft aufgenom­­men. „Das Konzept ist richtig. Aller­dings dürfen wir nicht mit unseren Bemühungen nach­lassen, die große Bedeutung der Organspende insbesondere für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten in der Öffentlichkeit weiter zu thematisieren“, mahnte Montgomery.

Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), sprach sich hingegen für eine neue Debatte aus. „Die Zeit ist nun auch in unserem Land reif für eine Diskussi­on über die Widerspruchslösung“, sagte er. Windhorst verwies auf die Schweiz, wo ein Aktionsplan „Mehr Organe für Transplantationen“ der Stiftung Swisstransplant bis 2018 eine Steigerung der Spenderzahlen um 60 Prozent erreichen will. Sollte dieses Ziel in der Schweiz verfehlt werden, soll auch dort über die Einführung der Wider­spruchs­­lö­sung debattiert werden. Der ÄKWL-Präsident lenkte den Blick zudem auf Spanien. Dort gebe es die Widerspruchsregelung bereits – und viel höhere Spenderzahlen.

© may/dpa/afp/kna/aerzteblatt.de

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