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Ärzteschaft

Nichtinva­sive Be­stim­mung des fetalen Rhesusfaktors: Expertenmeinungen gefragt

Freitag, 23. September 2016

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will demnächst über die „Nichtinva­sive Be­stim­mung des fetalen Rhesusfaktors zur Vermeidung einer mütterlichen Rhesus-Sensi­bilisie­rung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschafts-Richt­li­nien“ bera­ten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies darauf hin, dass noch bis zum 5. Oktober die Gelegenheit besteht, durch die Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zur Fragestellung abzugeben.

Äußern können sich der Körperschaft zufolge Sachverständige, Dachver­bän­de von Ärz­te­­­gesell­schaften, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patienten­vertretungen so­­wie Spitzen­organisationen der Hersteller von Medizinprodukten und -ge­rä­ten und den ge­­gebenenfalls betroffenen Herstellern selbst.

Die Stellungnahmen sollen den G-BA laut Fragebogen bei der Beurteilung unterstützen, „ob die Voraus­setzungen zur Anpassung der Mu-RL hinsichtlich eines Verzichts auf eine Anti-D-Prophy­laxe bei Rhesus-D negativen Müttern deren ungeborenes Kind selbst Rhesus-D negativ ist, bei Einsatz nichtinvasiver Verfahren zur Bestimmung des Rhesus-D-Faktors beim Un­geborenen, erfüllt ist“. Maßgeblich für die Beratung des G-BA seien vor allem die wissen­schaftlichen Belege – Studien und sonstige wissenschaftliche Lite­ra­tur –, die zur Begründung der Stellungnahme angeführt würden, heißt es.

Die Einschätzungen können noch bis zum 5. Oktober an den G-BA per E-Mail (mu-rl@g-ba.de) über­mittelt werden.

© EB/aerzteblatt.de

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