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Ärzteschaft

Weichen für Telekonsile in der Röntgenbefundung gestellt

Freitag, 16. September 2016

/dpa

Berlin – Laut E-Health-Gesetz sollen ärztliche Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen ab April 2017 vergütet werden. Dafür sind nun die ersten Weichen gestellt: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben in einer gemeinsamen Vereinbarung die technischen Rahmenbedingungen für das Verfahren definiert. Im nächsten Schritt soll über die Vergütung verhandelt werden.

Die neue Vereinbarung regelt unter anderem die Anforderungen an den Kommuni­ka­tions­dienst zur Übermittlung der Bilder: So muss die Nachricht verschlüsselt, Sender und Empfänger eindeutig identifizierbar sein. Zudem ist sicherzustellen, dass neben dem Bild weitere Daten wie Informationen zur Anamnese und der elektronische Auftrag sicher über­tragen werden können.

Weiterhin sieht die Vereinbarung vor, dass die Bilder auch nach der Übertragung noch die Standards der Qualitätssicherung erfüllen müssen. „Durch eine digitale Übertragung der Aufnahmen in diagnostischer Qualität lassen sich Zeit und Kosten sparen. Das nutzt Patienten und Ärzten gleichermaßen“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen gestern in Berlin.

Da in den Verhandlungen zunächst in einigen Punkten keine Einigung erzielt werden konnte, war ein sogenanntes Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Strittige Punkte waren die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) sowie eine mögliche Übergangsregelung bis zur Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur.

Hier hatte die KBV durchsetzen können, dass – solange die Telematikinfrastruktur und die damit verbundenen sicheren Dienste noch nicht zur Verfügung stehen – übergangs­weise zertifizierte Kommunikationsdienste als Übertragungsweg für die Bilddateien ge­nutzt werden können. © hil/sb/aerzteblatt.de

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