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Ausland

Erstmals Sterbehilfe für todkranken Minderjährigen in Belgien

Montag, 19. September 2016

Brüssel – In Belgien hat erstmals ein minderjähriger Patient Sterbehilfe bekommen. Zwei Jahre nach der entsprechenden Gesetzesänderung sei die Regelung nun zum ersten Mal angewandt worden, bestätigte eine Vertreterin der staatlichen Sterbehilfekommis­sion, Jacqueline Herremans. Der Patient oder die Patientin war den Angaben zufolge 17 Jahre alt und todkrank. Weitere Details nannten die belgischen Behörden zunächst nicht.

Der Arzt, der die Sterbehilfe geleistet habe, habe den Fall in der vergangenen Woche ge­­meldet, sagte Herremans. Der oder die Jugendliche wäre ihren Angaben zufolge bald 18 Jahre alt und damit volljährig geworden. Ein gesetzlich vorgeschriebener Bericht zu dem Fall werde „in Kürze“ vorgelegt.

Wie der Präsident der Sterbehilfekommission, Wim Distelmans, der Zeitung Het Nieuws­blad sagte, litt der Patient oder die Patientin an einer unheilbaren Krankheit. „Zum Glück gibt es nur sehr wenige Kinder, für die Sterbehilfe in Frage kommt“, sagte Distelmans der Zeitung. „Aber das bedeutet nicht, dass wir diesen Kindern das Recht auf einen würde­vollen Tod verweigern sollten.“

Aktive Sterbehilfe in Belgien: Ausweitung auf Minderjährige beschlossen

In Belgien sollen Kinder und Jugendliche künftig das Recht haben, aktive Sterbehilfe einzufordern. Die Gesetzesnovelle stößt auch hierzulande auf Kritik. Der CDU-Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese ist alarmiert: Der Beschluss der belgischen Abgeordnetenkammer, die aktive Sterbehilfe auch für Kinder und Jugendliche zu legalisieren, stelle eine gefährliche Tendenz zur Ausweitung der Tötung [...]

Nach Angaben von Herremans hatten nach der Neuregelung im Jahr 2014 noch weitere Minderjährige Sterbehilfe beantragt, bislang sei aber nur diese eine Genehmigung erteilt worden. Das Verfahren sei „sehr kontrolliert“ und „oft sehr lang“ – und bei Minder­jähri­gen besonders schwierig.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte entsetzt auf den Fall. „Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun“, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Damit verlasse Belgien „die menschenrechtlichen Standards der EU“.

Sterbehilfe ist ein weltweit kontrovers diskutiertes Thema. In den meisten EU-Staaten ist aktive Sterbehilfe, also die Tötung eines Menschen auf Verlangen, verboten. Ausnah­men bilden Belgien, Luxemburg und die Niederlande. In Deutschland wurde geschäfts­mäßige Sterbehilfe Ende vergangenen Jahres vom Bundestag unter Strafe gestellt.

Belgien hatte das Recht auf Sterbehilfe 2002 als zweites Land nach den Niederlanden eingeführt. Im vergangenen Jahr nahmen mehr als 2.000 Menschen diese Möglichkeit offiziell in Anspruch.

2014 hatte das belgische Parlament die Sterbehilfe auch auf Minderjährige ausgedehnt. Belgien ist damit das einzige Land weltweit, das für Kinder jeden Alters Sterbehilfe er­laubt. Voraussetzung ist, dass das Kind nachweislich eine rationale Entscheidung ge­troffen hat und im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit unerträglichen und nicht zu lindernden Schmerzen ist. Die Entscheidung muss von Ärzten, Psychologen und El­tern unterstützt werden.

Auch die Niederlande erlauben Sterbehilfe für Kinder. Dort müssen die Patienten aller­dings mindestens zwölf Jahre alt sein. © afp/dpa/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #697854
Dr.Bayerl
am Dienstag, 20. September 2016, 09:16

@simplicissimus500 Sterben ist normal, kein tabu. Der Mensch ist kein Hund.

Die alter Leier Töten zur Sterbehilfe zu deklarieren, meistens von Laien geäußert.
Wenn Sie Arzt sind, ist Krankheit ihr täglich Brot und bei bösartigen Erkrankungen ist die infauste Prognose immer noch recht häufig. Auch ein erfahrener Arzt kann dabei im Einzelfall einen genauen Todeszeitpunkt NICHT vorhersagen.
Ich habe aber noch keinen einzigen Patient erlebt, der deshalb VORZEITIG sterben wollte.
Und jeder, der sich real beruflich damit beschäftigt weis, dass "Sterbehilfe", also menschenwürdiges Sterben OHNE Schmerz und OHNE Quälerei das Leben NICHT verkürzen, sondern (geringfügig) verlängert. Nur die Sonntagsredner wissen das nicht. Und das möchte man auch nicht hören!!! Nicht selten hört man ja auch die fast unverschämte Frage: "Ist er immer noch nicht tot?" Und der Patient ist in der Regel sehr dankbar für diese letzten Monate, oft auch Jahre. Und hierbei liegt die Hauptverantwortung selbstverständlich bei den nächsten Verwandten. Aber wer hat noch das Glück, zu hause sterben zu dürfen. Im Krankenhaus machen allerdings die Kostenträger zunehmend Ärger, das geht oft bis zum Sozialgericht. Friedhöfe werdenja zunehmend auch nfür überflüssig erklärt, DAS IST DER TREND!!!
Menschenwürdig streben ist verdammt nochmal eine Verpflichtung für alle und kein Ding der Unmöglichkeit.
Das hat mit künstlicher Lebensverlängerung nicht das geringste zu tun!!!
LNS
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