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Politik

Mutterschutz: Korrekturen an Reformpaket angemahnt

Dienstag, 20. September 2016

/dpa

Berlin – Die geplante Ausweitung des Mutterschutzes wird zum Zankapfel zwischen Ar­beit­­nehmer­verbänden und Arbeitgebern. Das machte eine öffentliche Anhörung des Fa­milien­aus­schus­ses über die Gesetzesvorlage deutlich. Während die Arbeitnehmer­ver­tre­ter trotz Änderungswünschen prinzipielle Zustimmung signalisierten, geht der von Bun­des­­familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf den Arbeit­ge­bern deutlich zu weit.

Petra Müller-Knöß vom Vorstand der IG Metall und Anja vom Weusthoff vom DGB-Bun­des­vorstand begrüßten die geplante Gesetzesnovelle ausdrücklich, übten aber auch deutliche Kritik. So lehnten sie zum Beispiel die geplante Rege­lung ab, dass durch eine freiwillige Einverständniserklärung von schwangeren und stillen­den Frauen das geltende Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aufgehoben wer­den kann. Dies sei eine Absenkung des Schutzes für die Frauen, argumentierten die beiden Gwerkschafts­ver­tre­te­rinnen. Es müsse befürchtet werden, dass die betroffenen Frauen auf Druck der Ar­beit­geber und aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre Einwilligung eben nicht freiwillig er­tei­len würden.

Kritisch beurteilte Müller-Knöß zudem die Unterteilung in „unverantwortbare“ und „ver­ant­wortbare Gefährdungen“ von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz im Gesetzes­text. Das Mutterschutzgesetz sei eines der wichtigsten Bestandteile des Arbeitsschutz­rech­tes. Das Arbeitsschutzgesetz kenne eine solche Differenzierung aber nicht, die Be­griffe müssten deshalb gestrichen werden, argumentierte die Vertreterin der IG Metall.

„An das Thema hat sich die Politik lange Zeit nicht herangetraut“

Köln – Das bisherige Mutterschutzrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Mit einem Gesetzentwurf, den das Bundesfamilienministerium vorgelegt hat, soll sich das ändern. Vor allem soll die Rechtslage klarer werden. Konkret heißt das: Alle Regelungen zum Mutterschutz werden in einem Gesetz vereint.

Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht, mahnte an, dass der Begriff „unverant­wort­bare Gefährung“, um die Grenze für ein Beschäftigungsverbot zu markieren, zu „vage“ de­finiert sei. Nach Ansicht von Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeits­schutz und Arbeitsmedizin, ist der Begriff zwar prinzipiell geeignet, um dem erhöhten Schutz­anliegen im Mutterschutz Rechnung zu tragen, allerdings müsse er zum Beispiel untergesetzlich in einer Verordnung konkretisiert werden.

Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf für Betriebe zu zusätzlichen bürokratischen und finan­ziellen Belastungen führe, Rechtsunsicherheit schaffe und beschäftigungs­hemmend wir­ke. Zudem gehe er weit über die europäische Mutterschutzrichtlinie hinaus. Ein wirksa­mer Mutterschutz sei auch den Unternehmen ein wichtiges Anliegen, sagte Plack. Aller­dings müsse Mutterschutz auch für alle Betriebsgrößen verhältnis­mäßig sein. Deshalb sei die Regelung, nach der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit vor­nehmen müssen, unabhängig davon, ob diese von einer Frau oder einem Mann, aus­ge­übt werde, abzulehnen.

Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund kritisierte, dass der Gesetzentwurf dem Problem von psychischen Belastungen von Schwangeren nicht gerecht werde und weit hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem gesellschaftlichen Konsens zurück­bleibe. Psychische Belastungen müssten naturwissenschaftlich-technischen Gefähr­dun­gen gleichgestellt werden, forderte Weg.

Katrin van Riesen von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungs­beauf­trag­ten an Hochschulen lobte, dass mit der Gesetzesnovelle zukünftig auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen unter den gesetzlichen Mutterschutz fallen sollen. Zu­gleich monierte sie, dass Studentinnen jedoch auch weiterhin vom Mutterschaftsgeld aus­geschlossen würden. Zudem würden Bafög-Empfängerinnen im Fall einer Schwan­ger­schaft nur für die Dauer von drei Monaten gefördert. Es sei deshalb eine Ausweitung der Bafög-Förderung und eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für geringfügig Be­schäftigte anzustreben.

Vertreter der Ärztinnen waren nicht zur Öffentlichen Anhörung im Familienausschuss ge­la­den. Sie hatten sich bereits im Vorfeld zum Referentenentwurf geäußert und Korrek­tu­ren angemahnt. Unter anderem hatte Astrid Bühren, Ehrenpräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt bereits im April gefor­dert, dass Medizinstudentinnen einbezogen werden müssen. Dies war zwar in der ur­sprün­glich von Ministerin Schwesig vorge­sehenen Fassung geplant, wurde zwischen­zeit­lich jedoch aus dem Referen­ten­entwurf gestrichen. In der Kabinettsfassung sind die Stu­dentinnen wieder einbezogen.

Eine Stellungnahme zum Referentenentwurf hatten im April neben dem DÄB, zum Bei­spiel auch der Marburger Bund, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Ge­burts­hilfe sowie die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin abge­geben.

© hib/EB/may/aerzteblatt.de

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