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Ausland

EU will Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Crystal Meth

Dienstag, 20. September 2016

/dpa

Brüssel/Berlin – Im Kampf gegen die gefährliche Synthetikdroge Crystal Meth will die Eu­ro­päische Union (EU) den Handel mit einem Vorprodukt einschränken. Wie der MDR gestern berichtete, soll die EU-Verordnung zu den sogenannten Drogenausgangsstoffen zum 21. September 2016 geändert werden. Demnach fällt die Chemikalie Chlorephedrin, die für die Herstellung von Crystal benötigt wird, künftig in die „Kategorie 1“ der EU-Ver­ordnung und unterliegt damit sehr strengen Handelsrestriktionen sowie Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen.

Chlorephedrin ist bisher leicht zugänglich und unter anderem in Erkältungspräparaten wie Hustensäften enthalten. Vertreiber und Verwender der chemischen Substanz benö­ti­gen dem Bericht zufolge künftig eine Erlaubnis für den Besitz dieser Stoffe. Die Ge­setzes­verschärfung geht vor allem auf das Betreiben Bayerns und Sachsens sowie Tschechiens zurück. Große Teile des in Deutschland gehandelten weißen Pulvers stammen aus Tschechien.

Crystal Meth macht schnell süchtig. Es wirkt stark aufputschend, unterdrückt Durst- und Hungergefühle und betäubt das Schmerzempfinden. Nach dem Rausch leiden die Kon­su­menten oft an Depressionen und Angstzuständen. Der Langzeitkonsum kann zu schweren körperlichen Schäden führen und Psychosen auslösen. Wer Crystal konsu­miert, gewöhnt sich sehr schnell daran und braucht immer höhere Dosen. Die Zahl der Abhängigen steigt seit Jahren an. © dpa/aerzteblatt.de

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