Ausland
EU will Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Crystal Meth
Dienstag, 20. September 2016
Brüssel/Berlin – Im Kampf gegen die gefährliche Synthetikdroge Crystal Meth will die Europäische Union (EU) den Handel mit einem Vorprodukt einschränken. Wie der MDR gestern berichtete, soll die EU-Verordnung zu den sogenannten Drogenausgangsstoffen zum 21. September 2016 geändert werden. Demnach fällt die Chemikalie Chlorephedrin, die für die Herstellung von Crystal benötigt wird, künftig in die „Kategorie 1“ der EU-Verordnung und unterliegt damit sehr strengen Handelsrestriktionen sowie Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen.
Chlorephedrin ist bisher leicht zugänglich und unter anderem in Erkältungspräparaten wie Hustensäften enthalten. Vertreiber und Verwender der chemischen Substanz benötigen dem Bericht zufolge künftig eine Erlaubnis für den Besitz dieser Stoffe. Die Gesetzesverschärfung geht vor allem auf das Betreiben Bayerns und Sachsens sowie Tschechiens zurück. Große Teile des in Deutschland gehandelten weißen Pulvers stammen aus Tschechien.
Crystal Meth macht schnell süchtig. Es wirkt stark aufputschend, unterdrückt Durst- und Hungergefühle und betäubt das Schmerzempfinden. Nach dem Rausch leiden die Konsumenten oft an Depressionen und Angstzuständen. Der Langzeitkonsum kann zu schweren körperlichen Schäden führen und Psychosen auslösen. Wer Crystal konsumiert, gewöhnt sich sehr schnell daran und braucht immer höhere Dosen. Die Zahl der Abhängigen steigt seit Jahren an. © dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.