Politik
„Open Access“ soll Standard für wissenschaftliches Publizieren werden
Dienstag, 20. September 2016
Berlin – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will „Open Access“ als Standard für wissenschaftliches Publizieren in Deutschland etablieren. Es hat dazu heute eine neue sogenannte Open-Access-Strategie gestartet. „Open Access“ bedeutet, dass wissenschaftliche Publikationen der Allgemeinheit unentgeltlich über das Internet zur Verfügung gestellt werden. So kann jedermann auf die Artikel zugreifen, sie lesen und weitergeben.
„Wichtig ist mir, dass die Ergebnisse von Forschung, die mit Steuergeld gefördert wurde, für die Allgemeinheit unentgeltlich verfügbar werden“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) heute in Berlin. Die digitalen Medien ermöglichten es, wissenschaftliche Erkenntnisse leichter publik zu machen, „und wir müssen es schaffen, dass diese Chancen stärker ergriffen werden“, so die Ministerin.
Viele digitale Inhalte sind heute durch das Urheberrecht geschützt und können nur eingeschränkt genutzt werden. Allerdings sieht das Urheberrecht Ausnahmen vor, in denen ein Werk auch ohne Erlaubnis kopiert oder weitergegeben werden darf. Hierfür wird dann eine pauschale Vergütung fällig. So wird sichergestellt, dass die Nutzung von Werken möglich ist und die Urheber dennoch von ihren Schöpfungen profitieren. Die Ausnahmen im Urheberrecht reichen im Zeitalter der Digitalisierung aber für Lehre und Forschung nicht mehr aus.
„Es gilt daher, die Schranken des Urheberrechts für das digitale Zeitalter fit zu machen, um neue Wege wissenschaftlichen Arbeitens und Lehrens rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert das BMBF auf seiner Website. In der sogenannten digitalen Agenda habe es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Wissensfluss in der Wissenschaft zu verbessern.
Ein Meilenstein für das Open-Access-Publizieren war 2003 die sogenannte Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft, der Wissenschaftsrat, die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Bibliotheksverband gehörten zu den ersten Unterzeichnern. Bis heute haben mehr als 500 deutsche und internationale Organisationen die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
- Prinzip des offenen Zugangs: „Berliner Erklärung“ unterzeichnet
- Helmholtz-Gemeinschaft: Open-Access-Richtlinie verabschiedet
aerzteblatt.de
Die neue Initiative des BMBF soll dem Open Access jetzt zusätzlichen Schub geben: Eine zentrale Maßnahme ist dabei eine sogenannte Open-Access-Klausel für alle durch das BMBF geförderten Projekte. Wissenschaftliche Artikel aus vom BMBF geförderten Projekten sollen entweder gleich unter einem Open-Access-Modell publiziert oder nach Ablauf einer Embargofrist in einen geeigneten Dokumentenserver eingestellt werden. Die Forscher bleiben dabei frei in ihrer Wahl, ob und in welcher Zeitschrift sie veröffentlichen wollen.
Außerdem will das Ministerium die Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer „Nationalen Kompetenz- und Vernetzungsstelle“ beim Ausbau ihrer Open-Access-Aktivitäten unterstützen. „Freier Zugang zu Wissen ist ein Sprungbrett für die gesellschaftliche Entwicklung“, betonte Wanka in Berlin. © hil/aerzteblatt.de

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