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Politik

Mehr Beratung für Pflegebedürftige vor Ort

Freitag, 23. September 2016

dpa

Berlin – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das am Freitag in erster Lesung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beraten wurde. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), erläuterte, soll das Netz der Beratungsstellen ausgebaut werden. Kommunen sollen dazu für fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, Pflegestütz­punkte einzurichten. Allerdings müssten sie sich „angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen”.

In Modellvorhaben soll in bis zu 60 Kreisen und kreisfreien Städten die „Beratung aus einer Hand” durch kommunale Beratungsstellen für fünf Jahre erprobt werden. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Empfehlungen der Ausschüsse vor Ort und auf Landesebene zur besseren Versorgung aufzugreifen. Zudem soll sichergestellt werden, dass finanziell schlechter gestellte Pflegebedürftige angemessen versorgt werden.

Um Abrechnungsbetrug in der Pflege konsequenter zu verhindern, erhält die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht. Damit reagiert das Ministerium auf einen Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber. Der Bundesrat formulierte in einer Stellungnahme zu dem Gesetz der Bundesregierung eine Reihe von Änderungswünschen. Die Länder wollen unter anderem eine genauere Dar­stellung, wie sich die Reform finanziell auf die Sozialhilfeträger auswirkt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass bei der medizinischen Versor­gung Patienten in Heimen schlechter gestellt würden als zu Hause. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte, bei der medizinischen Behandlungspflege übernehme die Krankenversicherung die Kosten für Patienten zu Hause, während Heimbewohner nichts erhielten.

Brysch rechnete vor, dass die Ausgaben für medizinische Behandlungspflege zu Hause in den vergangenen zehn Jahren um 170 Prozent von 1,95 Milliarden Euro auf 5,25 Milliarden Euro angestiegen seien. Er forderte den Bundestag auf, das dritte Pflegestärkungsgesetz entsprechend nachzujustieren. © dpa/aerzteblatt.de

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