Ärzteschaft
Einzelpraxis bleibt häufigste Existenzgründungsform
Montag, 26. September 2016
Düsseldorf – Wenn Ärzte sich niederlassen, dann gründen oder übernehmen sie in 58,8 Prozent der Fälle eine Einzelpraxis. Sie ist damit weiterhin die am häufigsten gewählte Existenzgründungsform. Die verschiedenen Kooperationsformen liegen bei rund 40 Prozent. Das zeigt eine Analyse der ärztlichen Praxisgründungen, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) vornimmt. Datenbasis sind 2.500 ärztliche Existenzgründungen, welche die Apobank in den Jahren 2014/2015 finanziert hat.
Die durchschnittlichen Investitionen für die Neugründung einer Hausarztpraxis betrugen 2015 laut der Auswertung 114.000 Euro, eine Übernahme lag mit 118.000 Euro leicht darüber.
„Wir beobachten, dass viele junge Heilberufler sich zunächst in einer Einzelpraxis niederlassen und damit die geringere Komplexität bei der Existenzgründung wählen, sich aber dann später für eine Kooperation entscheiden“, kommentierte Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der Apobank, die Zahlen.
Die häufigste Kooperationsform bei einer Existenzgründung ist die Übernahme der Anteile eines ausscheidenden Partners aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Dieser sogenannte Eintritt erforderte 2015 durchschnittliche Investitionen in Höhe von 115.000 Euro. Andere Möglichkeiten der Kooperation sind die Überführung einer Einzelpraxis in eine BAG, mit im Schnitt 112.000 Euro, oder der Beitritt eines bisher angestellten Arztes in eine schon bestehende BAG mit durchschnittlich 118.000 Euro Investitionsvolumen. Eine komplette Übernahme einer BAG durch mehrere Ärzte benötigte im Durchschnitt mit 130.000 Euro pro Arzt die höchsten Investitionen.
Laut der Apobank halten Ärzte das finanzielle Risiko für die größte Hürde auf dem Weg in die Niederlassung. „Doch unsere Erfahrungen zeigen ein anderes Bild: Erfolgte Existenzgründungen werden nach ausführlicher Investitions- und Kostenberatung nur in seltenen Einzelfällen problematisch“, so Heßbrügge. © hil/aerzteblatt.de

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