Politik
G-BA sieht Pläne für Qualitätssicherung auf gutem Weg
Mittwoch, 28. September 2016
Berlin – Das Jahr 2016 ist für den Gemeinsamen Bundesausschuss der Auftakt zu einer Neuausrichtung der Struktur der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung. Das betonten die Teilnehmer der 8. Qualitätssicherungskonferenz des Selbstverwaltungsgremiums in Berlin. Dabei habe der Gesetzgeber eine sehr hohe Erwartung an den G-BA sowie sein neu-gegründetes, unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gerichtet.
„Allerdings sind die Erwartungen nicht deckungsgleich: Bei der Qualitätssicherung im Krankenhaus wollen die einen die Marktbereinigung, die anderen, dass alles bleibt wie es ist“, sagte Regina Klakow-Franck, unpartaiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, vor den Teilnehmern. „Die Politik ist auch ganz froh, dass wir diese Fragen im Detail klären müssen.“
Dabei sei es ihr wichtig, dass die im Krankenhaustrukturgesetz festgeschriebene Qualitätssicherung nicht als Marktbereinigung genutzt werden solle. Vielmehr sollten gemeinsam an der guten Versorgung des Patienten gearbeitet werden. „Qualitätssicherung kann den notwendigen Strukturwandel unterstützen, sie ist aber nicht die Lösung für Probleme, die andere Ursachen haben“, so Klakow-Frank.
So müsse es eine ehrliche Diskussion über Fehlanreize im DRG-System sowie zur Mengensteuerung geben. Was derzeit voneiten des G-BA gemeinsam mit dem IQTIG bei den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren entwickelt werde sei nun der Anfang. Für 2017 stehe unter anderem auf dem Arbeitsprogramm, dass die neuen Strukturen der Datenweitergabe zwischen Krankenhaus, Landesbehörden, G-BA und IQTiG sowie zurück zu den Landesbehörden eingeübt werden können. Gleichzeitig warnte Klakow-Franck, den Gesetzgeber vor zu hohen Erwartungen.
„Und wir müssen Zeit haben, unsere Qualitätssicherungsinstrumente an die neuen Aufgaben anzupassen. Beispielsweise erfassen wir derzeit mit der externen stationären Qualitätssicherung über 430 Qualitätsindikatoren. Für Zwecke der Krankenhausplanung sind diese jedoch nur sehr eingeschränkt geeignet.“ Insgesamt sei der Begriff Qualitätssicherung zu eng, viel mehr müssen man sich auf das reduzieren, was man wirklich wissen möchte und relevant für die Versorgung von Patienten sei. Dazu gehören das Einbeziehen der Versorgungsforschung sowie die Festlegung auf Versorgungsziele, so Klakow-Frank.
Die Sicherung der Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung sei „eine übergeordnete Aufgabe“, betonte auch Franziska Diel, Leiterin des Dezernates für Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Wir dürfen nicht nur kleine Ausschnitte betrachten, sondern das gesamte Bild, obwohl Qualitätsmanagement sich immer auf einzelne Einrichtungen bezieht.“ Ein sektorübergreifendes Qualitätsmanagement sei sehr herausfordernd, „stärker, als es sich auch der Gesetzgeber gedacht hat“, so Diel.
Daher zeige es die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung, dass es nun eine gemeinsame Richtlinie für alle Versorgungssektoren gebe. Diese Richtlinie tritt demnächst in Kraft. Neben den PCI-Verfahren werde ab dem 1. Januar 2017 auch die Verfahren zu den nosokomialen Infektionen starten, betonte Peter Follert, Referatsleiter Qualitätssicherung beim GKV-Spitzenverband. Er lobte die „gute und kreative Arbeit“ des IQTIG bei der Entwicklung der Qualitätsindikatoren.
Für das IQTIG, auf das seit diesem Jahr eine Fülle von Aufgaben zugekommen ist, zog Christoph Veit eine erste Zwischenbilanz. Dabei betonte er, dass die ersten Indikatoren für Qualitätssicherung aus seinem Haus, die kürzlich publiziert worden waren, nur ein erster Schritt sei.
„Diese Indikatoren sind nur für die Intervention gedacht, wenn es eine akute Gefährdung des Patientenwohls gibt“, so Veit. Als Beispiel nannte er die Uniklinik Frankfurt, wo vor kurzem das Herz-Transplantationszentrum geschlossen wurde. Indikatoren für die Planung von Krankenhäusern sowie Vorgaben, welche personellen und technischen Möglichkeiten eine Station vorhalten muss, werde erst in den nächsten Jahren entwickelt. © bee/aerzteblatt.de

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